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14.03.2013 - 11:45Längere Verjährungsfrist und Hilfefonds für Missbrauchsopfer
Im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die neuen Regelungen zum Opferschutz: Eine Verlängerung der Verjährungsfrist soll Opfern sexuellen Missbrauchs mehr Zeit verschaffen, um Gerechtigkeit zu verlangen. Zudem habe der Bund den Start eines Hilfsfonds beschlossen. „Das vorliegende Gesetz ist ein guter Schritt, um den Opfern sexuellen Missbrauchs auf dem Weg zu ihrem Recht entgegenzukommen“, sagte FDP-Rechtsexperte Marco Buschmann.
Die strafrechtliche Verjährungsfrist, die bisher mit 18 Jahren begann, soll künftig um drei Jahre verlängert werden. Die Frist beginnt dann erst, wenn das Opfer 21 Jahre alt wird. Es gehe darum, den Opfern Zeit zu geben, die Taten zu verstehen und darüber reden zu können, so Leutheusser-Schnarrenberger. Die drei zusätzlichen Jahre ermöglichten es Betroffenen, das, was ihnen in jungen Jahren passiert ist, nochmals zu reflektieren, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.
Wenn ein Opfer sich meldet und die Staatsanwaltschaft ermittelt, könne die Verjährungsfrist immer wieder unterbrochen werden, „so dass es nach hinten raus 20, vielleicht sogar 30 Jahre lang möglich ist, die Tat zu verfolgen“, so die Justizministerin. Leutheusser-Schnarrenberger will auch die zivilrechtliche Verjährung von drei Jahren auf 30 Jahre ausdehnen. Dieser Schritt solle dieselben rechtlichen Anknüpfungspunkte schaffen, welche den ganzen Prozess für das Opfer „viel leichter verständlich“ machen. Die Reform gilt allerdings nicht rückwirkend. Deshalb sei die Entwicklung von Hilfssystemen besonders wichtig, weil diese von Fragen des reinen Strafrechts ausgenommen seien.
Neuer Entschädigungsfonds
Bezüglich des Entschädigungsfonds erklärte die Justizministerin, das Geld solle speziell für Opfer sexuellen Missbrauchs aus dem familiären Umfeld zur Verfügung gestellt werden. Bei Institutionen, beispielsweise Kirchen und Sportvereinen, gebe es schon Hilfssysteme, die für Prozess- und Therapiekosten aufkommen. Dies sei bei Familien häufig nicht der Fall. Deshalb sei hier ein System nötig, das "unabhängig von den Ansprüchen, die man aus dem Gesetz heraus hat, eine pauschale Hilfe geben soll“, führte die Liberale aus. Der Fonds werde jetzt alleine vom Bund ins Leben gerufen, weil die Länder sich weigern, ihren Anteil von 50 Millionen beizutragen, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger.
Konferenz des Europarats zum Kinderschutz
Am 14. März 2013 findet im Bundestag eine Konferenz der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Schutz von Kindern statt. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), wird die Konferenz eröffnen. An der Konferenz im Rahmen der Europarat-Kampagne "Eins von Fünf" zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt nehmen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hermann Kues (CDU), Abgeordnete aus den Parlamenten der 47 Mitgliedstaaten des Europarats und Vertreter der Zivilgesellschaft teil. Sie werden über Strategien und Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit zum besseren Schutz von Kindern beraten. Löning erklärte, er setze sich dafür ein, dass Deutschland das Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ratifiziert. Um Kindern wirklich zu helfen, müsse es dringend in allen Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt werden, so der Liberale.
Hindernisse auf dem Weg zum Recht der Opfer überwinden
Das neue Gesetz soll Betroffenen eine Brücke bieten, um Hindernisse auf dem Weg zu ihrem Recht zu überwinden, erklärte Buschmann. „Der Zugang zum Recht der Opfer soll nicht unnötig schwer fallen“, so der FDP-Politiker. Mehrfachvernehmungen sollen künftig vermieden werden, um Opfer nicht wiederholt mit den traumatisierenden Erlebnissen zu konfrontieren. Bei Vernehmungen vor Gericht kann zudem die Öffentlichkeit leichter eingeschränkt werden. Darüber hinaus wird es für volljährig gewordene Opfer leichter, einen Rechtsbeistand zu bestellen. Außerdem wird die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf 30 Jahre verlängert.
Als nächstes müsse möglichst schnell der Hilfsfonds für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs aktiviert werden, forderte Buschmann. Der Bund sei hier bereits mit einer Zusage von 50 Millionen Euro in Vorleistung gegangen. Jetzt sei wichtig, dass auch die Länder den Opfern nicht schuldig blieben, was sie ihnen bereits versprochen und zugesagt haben.
Längere Verjährungsfrist und Hilfefonds für Missbrauchsopfer
Im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die neuen Regelungen zum Opferschutz: Eine Verlängerung der Verjährungsfrist soll Opfern sexuellen Missbrauchs mehr Zeit verschaffen, um Gerechtigkeit zu verlangen. Zudem habe der Bund den Start eines Hilfsfonds beschlossen. „Das vorliegende Gesetz ist ein guter Schritt, um den Opfern sexuellen Missbrauchs auf dem Weg zu ihrem Recht entgegenzukommen“, sagte FDP-Rechtsexperte Marco Buschmann.
Die strafrechtliche Verjährungsfrist, die bisher mit 18 Jahren begann, soll künftig um drei Jahre verlängert werden. Die Frist beginnt dann erst, wenn das Opfer 21 Jahre alt wird. Es gehe darum, den Opfern Zeit zu geben, die Taten zu verstehen und darüber reden zu können, so Leutheusser-Schnarrenberger. Die drei zusätzlichen Jahre ermöglichten es Betroffenen, das, was ihnen in jungen Jahren passiert ist, nochmals zu reflektieren, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.
Wenn ein Opfer sich meldet und die Staatsanwaltschaft ermittelt, könne die Verjährungsfrist immer wieder unterbrochen werden, „so dass es nach hinten raus 20, vielleicht sogar 30 Jahre lang möglich ist, die Tat zu verfolgen“, so die Justizministerin. Leutheusser-Schnarrenberger will auch die zivilrechtliche Verjährung von drei Jahren auf 30 Jahre ausdehnen. Dieser Schritt solle dieselben rechtlichen Anknüpfungspunkte schaffen, welche den ganzen Prozess für das Opfer „viel leichter verständlich“ machen. Die Reform gilt allerdings nicht rückwirkend. Deshalb sei die Entwicklung von Hilfssystemen besonders wichtig, weil diese von Fragen des reinen Strafrechts ausgenommen seien.
Neuer Entschädigungsfonds
Bezüglich des Entschädigungsfonds erklärte die Justizministerin, das Geld solle speziell für Opfer sexuellen Missbrauchs aus dem familiären Umfeld zur Verfügung gestellt werden. Bei Institutionen, beispielsweise Kirchen und Sportvereinen, gebe es schon Hilfssysteme, die für Prozess- und Therapiekosten aufkommen. Dies sei bei Familien häufig nicht der Fall. Deshalb sei hier ein System nötig, das "unabhängig von den Ansprüchen, die man aus dem Gesetz heraus hat, eine pauschale Hilfe geben soll“, führte die Liberale aus. Der Fonds werde jetzt alleine vom Bund ins Leben gerufen, weil die Länder sich weigern, ihren Anteil von 50 Millionen beizutragen, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger.
Konferenz des Europarats zum Kinderschutz
Am 14. März 2013 findet im Bundestag eine Konferenz der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Schutz von Kindern statt. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), wird die Konferenz eröffnen. An der Konferenz im Rahmen der Europarat-Kampagne "Eins von Fünf" zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt nehmen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hermann Kues (CDU), Abgeordnete aus den Parlamenten der 47 Mitgliedstaaten des Europarats und Vertreter der Zivilgesellschaft teil. Sie werden über Strategien und Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit zum besseren Schutz von Kindern beraten. Löning erklärte, er setze sich dafür ein, dass Deutschland das Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ratifiziert. Um Kindern wirklich zu helfen, müsse es dringend in allen Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt werden, so der Liberale.
Hindernisse auf dem Weg zum Recht der Opfer überwinden
Das neue Gesetz soll Betroffenen eine Brücke bieten, um Hindernisse auf dem Weg zu ihrem Recht zu überwinden, erklärte Buschmann. „Der Zugang zum Recht der Opfer soll nicht unnötig schwer fallen“, so der FDP-Politiker. Mehrfachvernehmungen sollen künftig vermieden werden, um Opfer nicht wiederholt mit den traumatisierenden Erlebnissen zu konfrontieren. Bei Vernehmungen vor Gericht kann zudem die Öffentlichkeit leichter eingeschränkt werden. Darüber hinaus wird es für volljährig gewordene Opfer leichter, einen Rechtsbeistand zu bestellen. Außerdem wird die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf 30 Jahre verlängert.
Als nächstes müsse möglichst schnell der Hilfsfonds für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs aktiviert werden, forderte Buschmann. Der Bund sei hier bereits mit einer Zusage von 50 Millionen Euro in Vorleistung gegangen. Jetzt sei wichtig, dass auch die Länder den Opfern nicht schuldig blieben, was sie ihnen bereits versprochen und zugesagt haben.