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21.03.2013 - 14:45Koalition will Rechte der Aktionäre stärken
FDP und Union haben sich auf eine Neuregelung bei Managergehältern geeinigt. "Die Koalition ist der Auffassung, dass das Aktienrecht geändert werden sollte, um die Rechte der Eigentümer zu stärken", heißt es in dem Beschluss des Koalitionsausschusses. Gemäß dem Vorschlag der Justizministerin können künftig die Aktionäre entscheiden, was die Vorstände börsennotierter Unternehmen verdienen sollen.
Die Regierungsfraktionen können nun eine Neuregelung des Aktiengesetzes auf den Weg zu bringen. Dazu liegen bereits Eckpunkte vor, die auf den Vorschlag von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgehen. Die Ressortchefin beabsichtigt eine Änderung des Paragraphen 120, um die Zuständigkeit für die Vorstandsvergütung vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung der Anteilseigner zu übertragen.
Aktienrecht: Hauptversammlung entscheidet über Vorstandsvergütung
Die Aktionäre sollen demnach jährlich über Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Entschädigungsleistungen und leistungsbezogene Zusatzvergütungen entscheiden. Nicht zwingend, aber möglich ist eine Obergrenze für Vorstandsbezüge. Diese Grenzen können für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegt werden. Dabei soll die Hauptversammlung auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und sowie die Leistung und den Aufgabenumfang der Manager berücksichtigen.
Die Diskussion um die Managergehälter war nach dem Bürgerentscheid in der Schweiz aufgekommen. Die Liberalen haben auf ihrem Parteitag in Berlin einen Antrag beschlossen, der sich für die Stärkung der Aktionärsrechte ausspricht. "Wir wollen, dass die Vergütung von Führungskräften in börsennotierten Unternehmen von Eigentümern entschieden wird. Das ist eine differenzierte Haltung, wie sie auch in dem Entscheid in der Schweiz zum Ausdruck kommt", so FDP-Generalsekretär Patrick Döring. "Nicht der Gesetzgeber soll vorschreiben, was bezahlt wird", stellte FDP-Fraktionschef und Spitzenkandidat Rainer Brüderle klar.
Koalition will Rechte der Aktionäre stärken
FDP und Union haben sich auf eine Neuregelung bei Managergehältern geeinigt. "Die Koalition ist der Auffassung, dass das Aktienrecht geändert werden sollte, um die Rechte der Eigentümer zu stärken", heißt es in dem Beschluss des Koalitionsausschusses. Gemäß dem Vorschlag der Justizministerin können künftig die Aktionäre entscheiden, was die Vorstände börsennotierter Unternehmen verdienen sollen.
Die Regierungsfraktionen können nun eine Neuregelung des Aktiengesetzes auf den Weg zu bringen. Dazu liegen bereits Eckpunkte vor, die auf den Vorschlag von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgehen. Die Ressortchefin beabsichtigt eine Änderung des Paragraphen 120, um die Zuständigkeit für die Vorstandsvergütung vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung der Anteilseigner zu übertragen.
Aktienrecht: Hauptversammlung entscheidet über Vorstandsvergütung
Die Aktionäre sollen demnach jährlich über Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Entschädigungsleistungen und leistungsbezogene Zusatzvergütungen entscheiden. Nicht zwingend, aber möglich ist eine Obergrenze für Vorstandsbezüge. Diese Grenzen können für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegt werden. Dabei soll die Hauptversammlung auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und sowie die Leistung und den Aufgabenumfang der Manager berücksichtigen.
Die Diskussion um die Managergehälter war nach dem Bürgerentscheid in der Schweiz aufgekommen. Die Liberalen haben auf ihrem Parteitag in Berlin einen Antrag beschlossen, [1] der sich für die Stärkung der Aktionärsrechte ausspricht. "Wir wollen, dass die Vergütung von Führungskräften in börsennotierten Unternehmen von Eigentümern entschieden wird. Das ist eine differenzierte Haltung, wie sie auch in dem Entscheid in der Schweiz zum Ausdruck kommt", so FDP-Generalsekretär Patrick Döring. "Nicht der Gesetzgeber soll vorschreiben, was bezahlt wird", stellte FDP-Fraktionschef und Spitzenkandidat Rainer Brüderle klar.