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01.02.2013 - 01:00Patienten erhalten mehr Rechte
Die Patienten in Deutschland erhalten mehr Rechte gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen. Der Bundesrat gab dazu am Freitag in Berlin grünes Licht für das Patientenrechtegesetz der schwarz-gelben Koalition. "Wir wollen, dass Patient und Arzt sich auf Augenhöhe gegenübertreten", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, es gelte vor allem, die Patientenrechte greifbar zu machen, so dass die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt rückten.
Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter. So sollen die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen künftig schneller erfolgen. Wenn der Versicherte einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse drei Wochen Zeit zur Entscheidung. Sollte sie innerhalb dieser Frist keine Antwort geben, so gilt die Leistung als bewilligt. „Der Patient kann sich dann die Leistung selbst beschaffen und bekommt die Kosten erstattet“, sagte Gesundheitsminister Bahr. Lange Wartezeiten auf Entscheidungen sollen so verhindert werden.
Um Behandlungsfehler zu vermeiden, unterstützt die Regierung die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. „Es gilt, nicht nur die eigenen Fehler aufzuarbeiten, sondern auch aus Fehlern anderer zu lernen“, betonte Bahr. Ziel sei eine Fehlervermeidungskultur.
Bessere Möglichkeiten, Schadenersatzforderungen durchzusetzen
Das Gesetz verbessert zudem die Möglichkeiten der Patienten, nach Behandlungsfehlern Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Bei groben Fehlern muss künftig der Arzt beweisen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Schaden und Fehler gibt. „Da, wo der Arzt offenkundig einen groben Fehler gemacht hat, also gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat, gilt die Beweislastumkehr“, erklärte Bahr. Bei einfachen Fehlern trägt der Patient nach wie vor die Beweislast.
Bahr verteidigte, dass die Beweislastumkehr auf grobe Fehler beschränkt werde. Andernfalls werde sich eine defensive Vermeidungsmedizin entwickeln - Ärzte müssten aber weiter auch Risiken für Schwerkranke eingehen können. Wichtig sei eine Fehlervermeidungskultur. "Dazu werden Beschwerdemanagements im Krankenhaus eingeführt."
"Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Patienten erhalten mehr Rechte
Die Patienten in Deutschland erhalten mehr Rechte gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen. Der Bundesrat gab dazu am Freitag in Berlin grünes Licht für das Patientenrechtegesetz der schwarz-gelben Koalition. "Wir wollen, dass Patient und Arzt sich auf Augenhöhe gegenübertreten", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, es gelte vor allem, die Patientenrechte greifbar zu machen, so dass die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt rückten.
Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter. So sollen die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen künftig schneller erfolgen. Wenn der Versicherte einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse drei Wochen Zeit zur Entscheidung. Sollte sie innerhalb dieser Frist keine Antwort geben, so gilt die Leistung als bewilligt. „Der Patient kann sich dann die Leistung selbst beschaffen und bekommt die Kosten erstattet“, sagte Gesundheitsminister Bahr. Lange Wartezeiten auf Entscheidungen sollen so verhindert werden.
Um Behandlungsfehler zu vermeiden, unterstützt die Regierung die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. „Es gilt, nicht nur die eigenen Fehler aufzuarbeiten, sondern auch aus Fehlern anderer zu lernen“, betonte Bahr. Ziel sei eine Fehlervermeidungskultur.
Bessere Möglichkeiten, Schadenersatzforderungen durchzusetzen
Das Gesetz verbessert zudem die Möglichkeiten der Patienten, nach Behandlungsfehlern Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Bei groben Fehlern muss künftig der Arzt beweisen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Schaden und Fehler gibt. „Da, wo der Arzt offenkundig einen groben Fehler gemacht hat, also gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat, gilt die Beweislastumkehr“, erklärte Bahr. Bei einfachen Fehlern trägt der Patient nach wie vor die Beweislast.
Bahr verteidigte, dass die Beweislastumkehr auf grobe Fehler beschränkt werde. Andernfalls werde sich eine defensive Vermeidungsmedizin entwickeln - Ärzte müssten aber weiter auch Risiken für Schwerkranke eingehen können. Wichtig sei eine Fehlervermeidungskultur. "Dazu werden Beschwerdemanagements im Krankenhaus eingeführt."
"Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.