Am 1. März steigt der steuerliche Grundfreibetrag, das vereinfachte Unternehmenssteuerrecht tritt in Kraft und es gelten strengere Regeln für den Derivate-Markt. Außerdem haben Patienten in Zukunft mehr Rechte. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einrichtung des Krebsregisters und der erweiterten Krebsfrüherkennung und das neue Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern beschlossen.
Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags erfolgt in zwei Schritten: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 steigt er um 126 Euro auf 8.130 Euro, ab dem Jahr 2014 dann um weitere 224 Euro auf 8.354 Euro. Der höhere Grundfreibetrag entlastet – zusammen mit der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge – besonders kleine und mittlere Einkommen.
Rund 35 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von der Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts , die bereits am 26. Februar in Kraft getreten sind. Dabei können berufsbedingte Reisekosten, wie Fahrtkosten oder Verpflegungsaufwand, ab 2014 steuerlich einfacher geltend gemacht werden.
Bestimmte Derivate-Geschäfte dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden. Dadurch hat die Finanzaufsicht bessere Kontrollmöglichkeiten und die Finanzmärkte werden stabilisiert. Die Neuregelung ist bereits am 16. Februar in Kraft getreten. Mehr zum Thema Finanzmarktregulierung
Das neue Patientenrechtegesetz gilt seit dem 26. Februar. Arzt und Patient schließen seitdem einen Behandlungsvertrag ab aus dem sich die Rechte und Pflichten ergeben. Ärzte sind damit verpflichtet, vor der Behandlung über Risiken, Alternativen und Kosten aufzuklären. Wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, sind die Krankenkassen verpflichtet die Patienten zu unterstützen. Die Gesetzesnovelle bündelt erstmals alle entsprechenden Regelungen in einem Gesetz. Das sorgt für mehr Klarheit und Sicherheit für die Patienten.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Besteuerung von Streubesitzvermögen beschlossen. Dadurch wird die Förderung von Gründern für Investoren erleichtert. Dadurch werden die Finanzierungsbedingungen für junge Unternehmen und der Innovationsstandort Deutschland gestärkt.
Auch der Bundesrat hat dem Gesetz von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zur Ausweitung der Krebsfrüherkennung und der Verbesserung der Behandlung durch ein nationales Krebsregister zugestimmt. Das Gesetz ist Teil des nationalen Krebsplans, der die Vorsorge und Behandlung weiter verbessern soll.
Der Bundesrat hat auch für die Neuregelung des Sorgerechts bei unverheirateten Eltern grünes Licht gegeben. Damit haben ledige Väter in Zukunft mehr Rechte bei der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts für ein Kind. Es wird auch ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Die Liberalen betonen, dass durch die Reform das Kindeswohl in den Mittelpunkt gerückt werde.
Auch das Ehrenamtspaket hat den Bundesrat passiert. Die wichtigsten Neuerungen sind die Anhebung der Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro und der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro. Durch eine Verlängerung der Frist für die Verwendung von Mitteln und mehr Flexibilität bei der Rücklagenbildung erhalten Vereine mehr Rechtssicherheit.
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Am 1. März steigt der steuerliche Grundfreibetrag, das vereinfachte Unternehmenssteuerrecht tritt in Kraft und es gelten strengere Regeln für den Derivate-Markt. Außerdem haben Patienten in Zukunft mehr Rechte. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einrichtung des Krebsregisters und der erweiterten Krebsfrüherkennung und das neue Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern beschlossen.
Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags [1] erfolgt in zwei Schritten: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 steigt er um 126 Euro auf 8.130 Euro, ab dem Jahr 2014 dann um weitere 224 Euro auf 8.354 Euro. Der höhere Grundfreibetrag entlastet – zusammen mit der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge – besonders kleine und mittlere Einkommen.
Rund 35 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von der Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts [2], die bereits am 26. Februar in Kraft getreten sind. Dabei können berufsbedingte Reisekosten, wie Fahrtkosten oder Verpflegungsaufwand, ab 2014 steuerlich einfacher geltend gemacht werden.
Bestimmte Derivate-Geschäfte dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden. Dadurch hat die Finanzaufsicht bessere Kontrollmöglichkeiten und die Finanzmärkte werden stabilisiert. Die Neuregelung ist bereits am 16. Februar in Kraft getreten. Mehr zum Thema Finanzmarktregulierung
Das neue Patientenrechtegesetz gilt seit dem 26. Februar. Arzt und Patient schließen seitdem einen Behandlungsvertrag ab aus dem sich die Rechte und Pflichten ergeben. Ärzte sind damit verpflichtet, vor der Behandlung über Risiken, Alternativen und Kosten aufzuklären. Wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, sind die Krankenkassen verpflichtet die Patienten zu unterstützen. Die Gesetzesnovelle bündelt erstmals alle entsprechenden Regelungen in einem Gesetz. Das sorgt für mehr Klarheit und Sicherheit für die Patienten.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Besteuerung von Streubesitzvermögen [3] beschlossen. Dadurch wird die Förderung von Gründern für Investoren erleichtert. Dadurch werden die Finanzierungsbedingungen für junge Unternehmen und der Innovationsstandort Deutschland gestärkt.
Auch der Bundesrat hat dem Gesetz von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zur Ausweitung der Krebsfrüherkennung und der Verbesserung der Behandlung durch ein nationales Krebsregister zugestimmt. Das Gesetz ist Teil des nationalen Krebsplans, der die Vorsorge und Behandlung weiter verbessern soll.
Der Bundesrat hat auch für die Neuregelung des Sorgerechts bei unverheirateten Eltern grünes Licht gegeben. Damit haben ledige Väter in Zukunft mehr Rechte bei der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts für ein Kind. Es wird auch ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Die Liberalen betonen, dass durch die Reform das Kindeswohl in den Mittelpunkt gerückt werde.
Auch das Ehrenamtspaket hat den Bundesrat passiert. Die wichtigsten Neuerungen sind die Anhebung der Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro und der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro. Durch eine Verlängerung der Frist für die Verwendung von Mitteln und mehr Flexibilität bei der Rücklagenbildung erhalten Vereine mehr Rechtssicherheit.