FDP|
13.11.2012 - 01:00Liberale kritisieren Vertrag mit Muslimen
Der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) unterzeichnet am Dienstag ein Abkommen mit den islamischen Religionsgemeinschaften. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende in der Bürgerschaft, Anna von Treuenfels, sieht diesen Schritt kritisch. „Solche Verträge widersprechen grundsätzlich dem freiheitlichen Weltbild, das die größtmögliche Trennung zwischen Religion und Staat befürwortet“, sagte von Treuenfels dem „Hamburger Abendblatt“.
Die Liberale befürchtet, dass der Vertrag „möglicherweise auch juristisch relevante Grundlagen enthält, um Ansprüche an die Stadt zu stellen“. Die Formulierungen seien „vielfach so unpräzise, dass sie zu unterschiedlicher Auslegung oder zu juristischen Auseinandersetzungen geradezu einladen“, erklärte von Treuenfels.
Beispielsweise regle der Vertrag das Tragen religiöser Symbole (etwa eines Kopftuchs oder einer Burka) im Unterricht nicht ausdrücklich. Stattdessen heiße es lediglich, dass muslimische Frauen und Mädchen das Recht haben, „nicht wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung in ihrer Berufsausübung ungerechtfertigt beschränkt zu werden“. „Ist dies eine Anspruchsgrundlage für das Tragen der Burka?“, fragte die Liberale.
Liberale kritisieren Vertrag mit Muslimen
Der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) unterzeichnet am Dienstag ein Abkommen mit den islamischen Religionsgemeinschaften. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende in der Bürgerschaft, Anna von Treuenfels, sieht diesen Schritt kritisch. „Solche Verträge widersprechen grundsätzlich dem freiheitlichen Weltbild, das die größtmögliche Trennung zwischen Religion und Staat befürwortet“, sagte von Treuenfels dem „Hamburger Abendblatt“.
Die Liberale befürchtet, dass der Vertrag „möglicherweise auch juristisch relevante Grundlagen enthält, um Ansprüche an die Stadt zu stellen“. Die Formulierungen seien „vielfach so unpräzise, dass sie zu unterschiedlicher Auslegung oder zu juristischen Auseinandersetzungen geradezu einladen“, erklärte von Treuenfels.
Beispielsweise regle der Vertrag das Tragen religiöser Symbole (etwa eines Kopftuchs oder einer Burka) im Unterricht nicht ausdrücklich. Stattdessen heiße es lediglich, dass muslimische Frauen und Mädchen das Recht haben, „nicht wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung in ihrer Berufsausübung ungerechtfertigt beschränkt zu werden“. „Ist dies eine Anspruchsgrundlage für das Tragen der Burka?“, fragte die Liberale.