FDP|
26.09.2012 - 18:15Einkommensgrenze für Mini-Jobber wird erhöht
Gute Nachrichten für Mini-Jobber: Sie können ab dem kommenden Jahr 450 Euro statt der bisherigen 400 Euro hinzuverdienen. Die FDP-Fraktion hat die wichtigsten Fragen zum Thema in einem „FAKTEN aktuell“ zusammengefasst.
Auch Midi-Jobber sollen künftig 50 Euro mehr hinzuverdienen können. Am 25. September haben die Fraktionen von FDP und Union einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Mini-Jobber erhalten zudem künftig den vollen Versicherungsschutz in der Rentenversicherung. Wer dies nicht will, kann sich befreien lassen (Opt-out). Die Regelung soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Für den Austausch zum Thema hat die FDP im Deutschen Bundestag eine Argumentationshilfe zusammengestellt:
Minijobs schaden dem deutschen Arbeitsmarkt. Es gibt gar keinen Grund, die Entgeltgrenze anzuheben. Ist dies nur wieder Klientelpolitik für Unternehmer?
Minijobs sind Teil des erfolgreichen deutschen Arbeitsmarkts, der in den vergangenen Monaten stetig Rekorde gebrochen hat. Sie erfreuen sich laut vieler Umfragen großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Ihre Erfolgsbilanz zeigt, dass Minijobs gewollt und gebraucht werden.
Minijobs bieten Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichsten Lebenssituationen eine Möglichkeit, unkompliziert dazu zu verdienen. Damit tragen sie auch dazu bei, Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen, gerade in Privathaushalten. Diese Verdienstmöglichkeiten wollen wir beibehalten.
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Während die durchschnittlichen Gehälter in den letzten zehn Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind, liegt die Minijobgrenze seit 2003 unverändert bei 400 Euro. Jetzt erhalten die Minijobber erstmals seit zehn Jahren Preissteigerung und Anstieg der Geh-älter die Möglichkeit eines Inflationsausgleichs. Das ist ein Gebot der Fairness.
Warum werden seit Jahren sozialversicherungspflichtige Stellen in Minijobs um-gewandelt und mit Minijobs der Niedriglohnbereich ausgeweitet?
Eine Ersetzung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs findet nicht statt. Während die Zahl der voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit knapp 29 Millionen ein Rekordniveau erreicht hat, wächst die Zahl der Mini-Jobber deutlich langsamer. Deshalb hat das Verhältnis von Mini-Jobbern zu voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten seit 2004 sogar leicht abgenommen. Dies gilt auch in den immer wieder beispielhaft genannten Branchen Handel oder Gastronomie.
Drei Viertel aller Minijob-Arbeitgeber beschäftigen zudem maximal drei Minijobber. Um eine reguläre Vollzeitstelle durch mehrere Mini-Jobber zu ersetzen, braucht man jedoch mindestens vier Minijobs. Minijobs sind für Arbeitgeber außerdem teurer als voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Von einer Ausweitung des Niedriglohnsektors durch Minijobs kann ebenfalls keine Rede sein. Die durchschnittlichen Entgelte von Mini-Jobbern liegen heute deutlich höher als früher. Außerdem liegt der durchschnittliche Netto-Stundenlohn von Minijobbern deutlich über der Netto-Niedriglohngrenze.
Warum sind Mini-Jobs kein Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Arbeit, sondern führen in eine Sackgasse, gerade für Frauen?
Mini-Jobber sind eine extrem vielfältige Gruppe am Arbeitsmarkt, beispielsweise ist jeder Dritte Mini-Jobber jünger als 25 oder älter als 60 Jahre alt. Die übergroße Mehrheit der Minijobber ist laut Umfragen mit ihrem Minijob zufrieden und will gar nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten, weder Vollzeit noch Teilzeit. Rund ein Drittel aller Minijobber nimmt aber im Anschluss an den Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, fast die Hälfte dieser beim selben Arbeitgeber. Wer möchte, kann den Minijob also in der Regel sehr wohl als Brücke in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung nutzen.
Dass innerhalb der klaren Minderheit der Mini-Jobber, die gerne mehr arbeiten würden, häufig Frauen mitunter Schwierigkeiten beim Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, liegt nicht an den Minijobs. Die Ursachen liegen hier vielmehr in fehlender Kinderbetreuung oder im Steuersystem. Das Ehegattensplitting in Kombination mit den Steuerklassen III und V sorgt etwa dafür, dass es sich manchmal für einen Partner (meist Frauen) mehr lohnt, nur einen Minijob auszuüben. Die Steuerklassen III und V will die FDP abschaffen. Minijobs sind hier also nicht das Problem. Daher wäre es auch falsch und unfair, die überfällige Anpassung der Gehaltsgrenze zu verweigern.
Warum hilft die volle Rentenversicherungspflicht Minijobbern nicht, Altersarmut zu vermeiden?
Für ein auskömmliches Einkommen im Alter ist entscheidend, welches Einkommen über das gesamte Erwerbsleben erzielt und in Vorsorge investiert werden konnte. Die Rentenanwartschaften aus einem Minijob sind entsprechend gering. Für die meisten Menschen sind Minijobs jedoch auch nur eine vorübergehende Beschäftigungsform oder ein Nebenjob.
Von der Möglichkeit, den vollen Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen, machen heute nur rund fünf Prozent der Minijobber Gebrauch. Mit der Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der Rentenversicherungspflicht stärken wir das Bewusstsein von Minijobbern für ihre Alterssicherung. Wer nicht gegen die volle Versicherungspflicht optiert oder gar nichts unternimmt, für den gilt künftig die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Dann zahlt der Arbeitnehmer den Differenzbetrag zwischen Arbeitgeberpauschale und dem allgemeinen Rentenbeitrag ein und erwirbt höhere Rentenansprüche. Er kann Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erarbeiten und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Zudem können durch die Versicherungszeiten Lücken in der Versicherungsbiographie vermieden werden. Gleichzeitig muss kein Minijobber, der dies nicht will, mehr abführen als heute.
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Einkommensgrenze für Mini-Jobber wird erhöht
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Minijobs schaden dem deutschen Arbeitsmarkt. Es gibt gar keinen Grund, die Entgeltgrenze anzuheben. Ist dies nur wieder Klientelpolitik für Unternehmer?
Minijobs sind Teil des erfolgreichen deutschen Arbeitsmarkts, der in den vergangenen Monaten stetig Rekorde gebrochen hat. Sie erfreuen sich laut vieler Umfragen großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Ihre Erfolgsbilanz zeigt, dass Minijobs gewollt und gebraucht werden.
Minijobs bieten Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichsten Lebenssituationen eine Möglichkeit, unkompliziert dazu zu verdienen. Damit tragen sie auch dazu bei, Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen, gerade in Privathaushalten. Diese Verdienstmöglichkeiten wollen wir beibehalten.
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Während die durchschnittlichen Gehälter in den letzten zehn Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind, liegt die Minijobgrenze seit 2003 unverändert bei 400 Euro. Jetzt erhalten die Minijobber erstmals seit zehn Jahren Preissteigerung und Anstieg der Geh-älter die Möglichkeit eines Inflationsausgleichs. Das ist ein Gebot der Fairness.
Warum werden seit Jahren sozialversicherungspflichtige Stellen in Minijobs um-gewandelt und mit Minijobs der Niedriglohnbereich ausgeweitet?
Eine Ersetzung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs findet nicht statt. Während die Zahl der voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit knapp 29 Millionen ein Rekordniveau erreicht hat, wächst die Zahl der Mini-Jobber deutlich langsamer. Deshalb hat das Verhältnis von Mini-Jobbern zu voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten seit 2004 sogar leicht abgenommen. Dies gilt auch in den immer wieder beispielhaft genannten Branchen Handel oder Gastronomie.
Drei Viertel aller Minijob-Arbeitgeber beschäftigen zudem maximal drei Minijobber. Um eine reguläre Vollzeitstelle durch mehrere Mini-Jobber zu ersetzen, braucht man jedoch mindestens vier Minijobs. Minijobs sind für Arbeitgeber außerdem teurer als voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Von einer Ausweitung des Niedriglohnsektors durch Minijobs kann ebenfalls keine Rede sein. Die durchschnittlichen Entgelte von Mini-Jobbern liegen heute deutlich höher als früher. Außerdem liegt der durchschnittliche Netto-Stundenlohn von Minijobbern deutlich über der Netto-Niedriglohngrenze.
Warum sind Mini-Jobs kein Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Arbeit, sondern führen in eine Sackgasse, gerade für Frauen?
Mini-Jobber sind eine extrem vielfältige Gruppe am Arbeitsmarkt, beispielsweise ist jeder Dritte Mini-Jobber jünger als 25 oder älter als 60 Jahre alt. Die übergroße Mehrheit der Minijobber ist laut Umfragen mit ihrem Minijob zufrieden und will gar nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten, weder Vollzeit noch Teilzeit. Rund ein Drittel aller Minijobber nimmt aber im Anschluss an den Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, fast die Hälfte dieser beim selben Arbeitgeber. Wer möchte, kann den Minijob also in der Regel sehr wohl als Brücke in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung nutzen.
Dass innerhalb der klaren Minderheit der Mini-Jobber, die gerne mehr arbeiten würden, häufig Frauen mitunter Schwierigkeiten beim Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, liegt nicht an den Minijobs. Die Ursachen liegen hier vielmehr in fehlender Kinderbetreuung oder im Steuersystem. Das Ehegattensplitting in Kombination mit den Steuerklassen III und V sorgt etwa dafür, dass es sich manchmal für einen Partner (meist Frauen) mehr lohnt, nur einen Minijob auszuüben. Die Steuerklassen III und V will die FDP abschaffen. Minijobs sind hier also nicht das Problem. Daher wäre es auch falsch und unfair, die überfällige Anpassung der Gehaltsgrenze zu verweigern.
Warum hilft die volle Rentenversicherungspflicht Minijobbern nicht, Altersarmut zu vermeiden?
Für ein auskömmliches Einkommen im Alter ist entscheidend, welches Einkommen über das gesamte Erwerbsleben erzielt und in Vorsorge investiert werden konnte. Die Rentenanwartschaften aus einem Minijob sind entsprechend gering. Für die meisten Menschen sind Minijobs jedoch auch nur eine vorübergehende Beschäftigungsform oder ein Nebenjob.
Von der Möglichkeit, den vollen Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen, machen heute nur rund fünf Prozent der Minijobber Gebrauch. Mit der Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der Rentenversicherungspflicht stärken wir das Bewusstsein von Minijobbern für ihre Alterssicherung. Wer nicht gegen die volle Versicherungspflicht optiert oder gar nichts unternimmt, für den gilt künftig die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Dann zahlt der Arbeitnehmer den Differenzbetrag zwischen Arbeitgeberpauschale und dem allgemeinen Rentenbeitrag ein und erwirbt höhere Rentenansprüche. Er kann Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erarbeiten und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Zudem können durch die Versicherungszeiten Lücken in der Versicherungsbiographie vermieden werden. Gleichzeitig muss kein Minijobber, der dies nicht will, mehr abführen als heute.
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