FDP-Fraktion|
31.01.2013 - 01:00LUKSIC: VZR-Reform nicht blockieren - Punkteabbau muss bleiben
BERLIN. Anlässlich der morgigen Bundesratssitzung zur geplanten Punktereform erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Oliver LUKSIC:
Die Reform des Verkehrszentralregisters im Bundesrat scheitern zu lassen, ist weder im Sinne der Autofahrer noch im Sinne der Verkehrssicherheit. Die Gesetzesnovelle wird einen kleinen Beitrag zu mehr Transparenz und Verkehrssicherheit leisten, da der Führerschein bei schweren Verstößen schneller entzogen werden kann.
Der Bundesrat hat zahlreiche bedenkenswerte Änderungswünsche vorgebracht. Es sollte jedoch, wie ursprünglich geplant, eine sinnvolle Unterscheidung zwischen einem, zwei und drei Punkten geben. Es ist angemessen und folgerichtig, dass besonders schwere Straftaten, wie etwa das Fahren unter Alkoholeinfluss oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit drei Punkten geahndet werden.
Bei der Reform wollen wir insbesondere dafür Sorge tragen, dass ein freiwilliger Seminarbesuch auch in Zukunft zum Punkteabbau führen kann. Viele Menschen sind beruflich auf den Führerschein angewiesen und sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, an dem bewährten Punkteabbauseminar teilzunehmen. Auch in Anbetracht der geplanten Schwelle eines Führerscheinentzugs bei acht Punkten ist ein Punkteabbau notwendig. Der Anreiz des Punkteabbaus motiviert klar zur Teilnahme an einem freiwilligen Seminar.
Die Verkehrssicherheit muss bei der geplanten Reform uneingeschränkt im Mittelpunkt stehen. Daher wollen wir bei Verstößen auf Punkteeintragungen verzichten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben.
78-luksic-vzr_298.pdf
LUKSIC: VZR-Reform nicht blockieren - Punkteabbau muss bleiben
BERLIN. Anlässlich der morgigen Bundesratssitzung zur geplanten Punktereform erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Oliver LUKSIC:
Die Reform des Verkehrszentralregisters im Bundesrat scheitern zu lassen, ist weder im Sinne der Autofahrer noch im Sinne der Verkehrssicherheit. Die Gesetzesnovelle wird einen kleinen Beitrag zu mehr Transparenz und Verkehrssicherheit leisten, da der Führerschein bei schweren Verstößen schneller entzogen werden kann.
Der Bundesrat hat zahlreiche bedenkenswerte Änderungswünsche vorgebracht. Es sollte jedoch, wie ursprünglich geplant, eine sinnvolle Unterscheidung zwischen einem, zwei und drei Punkten geben. Es ist angemessen und folgerichtig, dass besonders schwere Straftaten, wie etwa das Fahren unter Alkoholeinfluss oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit drei Punkten geahndet werden.
Bei der Reform wollen wir insbesondere dafür Sorge tragen, dass ein freiwilliger Seminarbesuch auch in Zukunft zum Punkteabbau führen kann. Viele Menschen sind beruflich auf den Führerschein angewiesen und sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, an dem bewährten Punkteabbauseminar teilzunehmen. Auch in Anbetracht der geplanten Schwelle eines Führerscheinentzugs bei acht Punkten ist ein Punkteabbau notwendig. Der Anreiz des Punkteabbaus motiviert klar zur Teilnahme an einem freiwilligen Seminar.
Die Verkehrssicherheit muss bei der geplanten Reform uneingeschränkt im Mittelpunkt stehen. Daher wollen wir bei Verstößen auf Punkteeintragungen verzichten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben.
78-luksic-vzr_298.pdf [1]