FDP-Fraktion|
15.11.2012 - 01:00PILTZ / WOLFF: Verfassungsschutzreform muss jetzt konkrete Formen annehmen
BERLIN. Zur geplanten Reform des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern erklären die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin Gisela PILTZ und der Vorsitzende des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik und Obmann der FPD-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss Hartfrid WOLFF:
PILTZ:
"Die Einigung zwischen Bund und Ländern bei der Reform des Verfassungsschutzes ist eine gute Nachricht. Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen, um Gefahren für unsere Demokratie und für die Freiheit der Menschen in unserem Land effektiv zu begegnen. Dass diesmal Bund und Länder gemeinsam Vorschläge erarbeitet haben, lässt hoffen, dass sich nun wirklich etwas bewegt. Von der Innenministerkonferenz im Dezember erwarten die Liberalen daher konkrete Vorschläge in zentralen Fragen und nicht nur Eckpunkte. Die Reform muss ihren Namen verdienen. Unsere föderale Sicherheitsarchitektur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Verfassung als rechtstaatliches Gegenmodell zu zentralisierten Sicherheitsbehörden. Föderalismus darf aber nicht mit Behördenegoismus missverstanden werden. Gute Zusammenarbeit muss ebenso selbstverständlich wie der Respekt vor den jeweils im Grundgesetz festgeschriebenen Kompetenzen von Bund und Ländern sein."
WOLFF:
"Zur dringend notwendigen Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesverfassungsschutzämtern ist ein zentrales V-Leute-Register ein erster und richtiger Schritt. Notwendig ist jedoch zudem, verbindliche und rechtlich abgesicherte Standards für die Führung und Auswahl von V-Leuten zu verankern. Gleiches gilt für die Schaffung von Standards für die Ausbildung der Mitarbeiter und für die Durchführung gemeinsamer Operationen. Nicht erst die aktuellen Vorfälle um vernichtete Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder im Berliner Landesverfassungsschutz zeigen die Notwendigkeit für gemeinsame Standards zur Aufbewahrung und Löschung von Akten bei den Nachrichtendiensten. Rechtstaatliche Grundsätze ordentlicher Aktenführung sind Grundvoraussetzung für die Kontrollierbarkeit der Nachrichtendienste. Die Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste muss weiterhin zentraler Punkt der Reform sein. Dazu gehört auch, dass bei den Standards der Deutsche Bundestag über das Parlamentarische Kontrollgremium eingebunden werden muss."
917-piltz-wolff-verfassungsschutzreform_22.pdf
PILTZ / WOLFF: Verfassungsschutzreform muss jetzt konkrete Formen annehmen
BERLIN. Zur geplanten Reform des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern erklären die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin Gisela PILTZ und der Vorsitzende des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik und Obmann der FPD-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss Hartfrid WOLFF:
PILTZ:
"Die Einigung zwischen Bund und Ländern bei der Reform des Verfassungsschutzes ist eine gute Nachricht. Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen, um Gefahren für unsere Demokratie und für die Freiheit der Menschen in unserem Land effektiv zu begegnen. Dass diesmal Bund und Länder gemeinsam Vorschläge erarbeitet haben, lässt hoffen, dass sich nun wirklich etwas bewegt. Von der Innenministerkonferenz im Dezember erwarten die Liberalen daher konkrete Vorschläge in zentralen Fragen und nicht nur Eckpunkte. Die Reform muss ihren Namen verdienen. Unsere föderale Sicherheitsarchitektur ist ein wichtiger Bestandteil unserer Verfassung als rechtstaatliches Gegenmodell zu zentralisierten Sicherheitsbehörden. Föderalismus darf aber nicht mit Behördenegoismus missverstanden werden. Gute Zusammenarbeit muss ebenso selbstverständlich wie der Respekt vor den jeweils im Grundgesetz festgeschriebenen Kompetenzen von Bund und Ländern sein."
WOLFF:
"Zur dringend notwendigen Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesverfassungsschutzämtern ist ein zentrales V-Leute-Register ein erster und richtiger Schritt. Notwendig ist jedoch zudem, verbindliche und rechtlich abgesicherte Standards für die Führung und Auswahl von V-Leuten zu verankern. Gleiches gilt für die Schaffung von Standards für die Ausbildung der Mitarbeiter und für die Durchführung gemeinsamer Operationen. Nicht erst die aktuellen Vorfälle um vernichtete Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder im Berliner Landesverfassungsschutz zeigen die Notwendigkeit für gemeinsame Standards zur Aufbewahrung und Löschung von Akten bei den Nachrichtendiensten. Rechtstaatliche Grundsätze ordentlicher Aktenführung sind Grundvoraussetzung für die Kontrollierbarkeit der Nachrichtendienste. Die Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste muss weiterhin zentraler Punkt der Reform sein. Dazu gehört auch, dass bei den Standards der Deutsche Bundestag über das Parlamentarische Kontrollgremium eingebunden werden muss."
917-piltz-wolff-verfassungsschutzreform_22.pdf [1]