FDP|
27.11.2012 - 01:00Beschluss des FDP-Präsidiums
FDP-Sprecher WULF OEHME teilt mit:
Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am
26. November 2012 beschlossen:
Tank und Teller in Einklang bringen
Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Biokraftstoffmarkts
im Kontext der Welternährung
Beinahe eine Milliarde Menschen leiden unter Hunger oder chronischer Unterernährung. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass ein wachsender Anteil der weltweiten Getreideproduktion statt in die Sicherung der Welternährung in die Erzeugung von Biokraftstoffen fließt. Grundsätzlich ist aus ökologischen Gründen und Aspekten der Nachhaltigkeit die Ausweitung der globalen Produktion von Biokraftstoffen zu begrüßen, jedoch nur, solange diese nicht zulasten der Ausweitung des Angebots von Nahrungsmitteln geht.
Unter normalen Witterungs- und Erntebedingungen ist diese Bedingung erfüllt, in Zeiten katastrophen- oder witterungsbedingter Ernteausfälle kann die Nachfrage nach Biokraftstoff jedoch ein Faktor für übermäßig starken Preisanstieg für Agrargüter sein und würde damit zu einer Flächen- und Nutzungskonkurrenz "Tank oder Teller" führen. Dies ist insbesondere in der Tatsache begründet, dass rechtlich vorgegebene Beimischungsziele für Biokraftstoffe bei fossilen Kraftstoffen gegenwärtig überwiegend durch starre Beimischungsquoten umgesetzt werden. Dies führt bei angespannter Angebotssituation zu einer nicht elastischen Nachfrage mit preistreibendem Effekt.
Die FDP spricht sich deshalb dafür aus,
die Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten Generation, die ausschließlich aus Reststoffen von Nahrungspflanzen und Holz hergestellt werden, voranzutreiben, um langfristig jegliche Flächenkonkurrenz auszuschließen. Die Bundesregierung und die Europäische Union sind hier aufgefordert, eine effektive Forschungsförderung sicherzustellen;
als kurzfristige Maßnahme im existierenden Rechtsrahmen für Biokraftstoffnutzung die Umsetzung des Konzepts flexibler Beimischungsquoten zu prüfen. Danach könnte bei erreichen kritischer Schwellenwerte bei Indikatoren der weltweiten Ernährungssituation die Quote zeitweise reduziert werden, ohne Umwelt- oder Energiesicherheitsziele oder getätigte Investitionen im Bioenergiesektor zu gefährden;
bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Biokraftstoffen wieder stärker auf Anreize zur Nutzung von Reinbiokraftstoffen aus heimischer Produktion statt auf starre Beimischungsquoten wie bei E10 zu setzen. Die komplette Abschaffung der Steuervergünstigung für Reinbiokraftstoffe und die Einführung einer starren Beimischungsquote durch die Koalition von SPD und CDU/CSU war ein falscher Schritt. Im Koalitionsvertrag ist daher die Wiederbelebung des Reinbiokraftstoff-Marktes verankert, was bisher nicht ausreichend umgesetzt wurde;
es durch eine getrennte Bilanzierung von Einsatzstoffklassen bei Biogasanlagen im EEG zu ermöglichen, dass Biogas aus Reststoffen verstärkt in den Kraftstoffsektor statt in die Verstromung fließen kann. Dies kann die EEG-Umlage reduzieren und den Einsatz von Biogas aus Reststoffen gegenüber flüssigen Biokraftstoffen im Verkehr erhöhen;
die EU-Kommission in ihrem aktuellen Bemühen zu unterstützen, die indirekten Landnutzungsänderungen in Drittländern in die Treibhausgasbilanz von Kraftstoffen einzubeziehen und bei der Biokraftstoff-Quotenanrechnung zu berücksichtigen. Allerdings muss sichergestellt werden, dass dies nicht zu Lasten der bestehenden Produktion in Europa geschieht;
auf europäischer Ebene für eine Nachhaltigkeitszertifizierung aller Agrarrohstoffe zu sorgen, wie sie für Biokraftstoffe heute schon besteht. Es ist nicht sinnvoll, dass "gutes" zertifiziertes Palmöl in die Biodiesel-Produktion fließt, während "schlechtes" Palmöl von ehemaligen Regenwald-Flächen in die Margarine- oder Kosmetik-Produktion gelenkt wird. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll den hierzu bestehenden Auftrag des Koalitionsvertrages umsetzen;
in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob durch Einführung einer "Börsenpflicht" für standardisierte Derivatekontrakte sowie durch zentrale Transaktionsregister und zentrale Clearingstellen mehr Transparenz auf den Warenterminmärkten wirksam hergestellt werden kann, um solche Spekulationen mit Lebensmitteln auszuschalten, die einen negativen Effekt auf Ernährungssicherung haben können.
Beschluss des FDP-Präsidiums
FDP-Sprecher WULF OEHME teilt mit:
Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am
26. November 2012 beschlossen:
Tank und Teller in Einklang bringen
Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Biokraftstoffmarkts
im Kontext der Welternährung
Beinahe eine Milliarde Menschen leiden unter Hunger oder chronischer Unterernährung. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass ein wachsender Anteil der weltweiten Getreideproduktion statt in die Sicherung der Welternährung in die Erzeugung von Biokraftstoffen fließt. Grundsätzlich ist aus ökologischen Gründen und Aspekten der Nachhaltigkeit die Ausweitung der globalen Produktion von Biokraftstoffen zu begrüßen, jedoch nur, solange diese nicht zulasten der Ausweitung des Angebots von Nahrungsmitteln geht.
Unter normalen Witterungs- und Erntebedingungen ist diese Bedingung erfüllt, in Zeiten katastrophen- oder witterungsbedingter Ernteausfälle kann die Nachfrage nach Biokraftstoff jedoch ein Faktor für übermäßig starken Preisanstieg für Agrargüter sein und würde damit zu einer Flächen- und Nutzungskonkurrenz "Tank oder Teller" führen. Dies ist insbesondere in der Tatsache begründet, dass rechtlich vorgegebene Beimischungsziele für Biokraftstoffe bei fossilen Kraftstoffen gegenwärtig überwiegend durch starre Beimischungsquoten umgesetzt werden. Dies führt bei angespannter Angebotssituation zu einer nicht elastischen Nachfrage mit preistreibendem Effekt.
Die FDP spricht sich deshalb dafür aus,
die Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten Generation, die ausschließlich aus Reststoffen von Nahrungspflanzen und Holz hergestellt werden, voranzutreiben, um langfristig jegliche Flächenkonkurrenz auszuschließen. Die Bundesregierung und die Europäische Union sind hier aufgefordert, eine effektive Forschungsförderung sicherzustellen;
als kurzfristige Maßnahme im existierenden Rechtsrahmen für Biokraftstoffnutzung die Umsetzung des Konzepts flexibler Beimischungsquoten zu prüfen. Danach könnte bei erreichen kritischer Schwellenwerte bei Indikatoren der weltweiten Ernährungssituation die Quote zeitweise reduziert werden, ohne Umwelt- oder Energiesicherheitsziele oder getätigte Investitionen im Bioenergiesektor zu gefährden;
bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Biokraftstoffen wieder stärker auf Anreize zur Nutzung von Reinbiokraftstoffen aus heimischer Produktion statt auf starre Beimischungsquoten wie bei E10 zu setzen. Die komplette Abschaffung der Steuervergünstigung für Reinbiokraftstoffe und die Einführung einer starren Beimischungsquote durch die Koalition von SPD und CDU/CSU war ein falscher Schritt. Im Koalitionsvertrag ist daher die Wiederbelebung des Reinbiokraftstoff-Marktes verankert, was bisher nicht ausreichend umgesetzt wurde;
es durch eine getrennte Bilanzierung von Einsatzstoffklassen bei Biogasanlagen im EEG zu ermöglichen, dass Biogas aus Reststoffen verstärkt in den Kraftstoffsektor statt in die Verstromung fließen kann. Dies kann die EEG-Umlage reduzieren und den Einsatz von Biogas aus Reststoffen gegenüber flüssigen Biokraftstoffen im Verkehr erhöhen;
die EU-Kommission in ihrem aktuellen Bemühen zu unterstützen, die indirekten Landnutzungsänderungen in Drittländern in die Treibhausgasbilanz von Kraftstoffen einzubeziehen und bei der Biokraftstoff-Quotenanrechnung zu berücksichtigen. Allerdings muss sichergestellt werden, dass dies nicht zu Lasten der bestehenden Produktion in Europa geschieht;
auf europäischer Ebene für eine Nachhaltigkeitszertifizierung aller Agrarrohstoffe zu sorgen, wie sie für Biokraftstoffe heute schon besteht. Es ist nicht sinnvoll, dass "gutes" zertifiziertes Palmöl in die Biodiesel-Produktion fließt, während "schlechtes" Palmöl von ehemaligen Regenwald-Flächen in die Margarine- oder Kosmetik-Produktion gelenkt wird. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll den hierzu bestehenden Auftrag des Koalitionsvertrages umsetzen;
in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob durch Einführung einer "Börsenpflicht" für standardisierte Derivatekontrakte sowie durch zentrale Transaktionsregister und zentrale Clearingstellen mehr Transparenz auf den Warenterminmärkten wirksam hergestellt werden kann, um solche Spekulationen mit Lebensmitteln auszuschalten, die einen negativen Effekt auf Ernährungssicherung haben können.