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02.08.2012 - 16:30EZB, ESM, EFSF – Was ist was in der europäischen Finanzpolitik?
Diese Abkürzungen dominieren die Diskussionen über die aktuelle Finanzkrise in der EU. Hier eine zusammenfassende Erläuterung.
Europäische Zentralbank (EZB)
Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Gegründet wurde die EZB 1998, als Währungsbehörde für die Euro-Staaten. Die Behörde mit Sitz in Frankfurt wird seit 2011 von Mario Draghi geleitet.
Eine Zentralbank hat mehrere Aufgaben. Sie ist zum einen für die Preisniveaustabilität verantwortlich, also für die Geldmenge, die in einer Volkswirtschaft (oder in einem System von Volkswirtschaften) im Umlauf ist. Zum anderen obliegt ihr die Überwachung des Bankensystems. Des Weiteren hat sie auch die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft nicht in eine Rezession rutscht.
Die Aufgaben des ESZB sind detailliert in Artikel 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) festgelegt:
- die Geldpolitik der Union festzulegen und auszuführen,
- Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 219 AEU durchzuführen,
- die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,
- das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
Die Rolle und Funktiond der EZB aus sich der Liberalen beschrieb FDP-Fraktionsvorsitzender Rainer Brüderle gegenüber der "dpa": "Wir befinden uns in einer sensiblen Lage, da ist es immer gut Ruhe zu bewahren und seinen Grundsätzen zu folgen. Aufgabe der EZB ist es nicht, Staatsfinanzierung zu betreiben. Es würde das Vertrauen in den Euro und die Unabhängigkeit der EZB in der Welt untergraben."
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Dieser "dauerhafte Rettungsschirm" soll ab Juli 2013 die EFSF ersetzen. Er soll ein Gesamtvolumen von 700 Milliarden Euro haben. 80 Milliarden davon werden durch Kredite und aus den Haushalten der Länder finanziert, 620 Milliarden stehen in Form von Anleihen als stille Reserve zum Abruf bereit. Der ESM soll maximal 500 Milliarden an Krediten vergeben können. Dadurch, dass das Stammkapital des ESM höher ist, als das maximale Kreditvolumen, hat er ein "AAA"-Rating. Das bedeutet, der ESM kann zu den niedrigsten Zinsen selbst Kredite aufnehmen und diese dann an seine Kreditnehmer weitergeben.
Deutschland soll 22 Milliarden Euro Kapitaleinlage zur Verfügung stellen und weitere 168 Milliarden garantieren. Die Hilfen des ESM sollen an Sparbemühungen der betreffenden Staaten gebunden werden. Das bedeutet, wer Geld aus dem ESM möchte, muss den Fiskalpakt ratifizieren und sich strengen Haushaltsregeln unterwerfen.
Über die Höhe und Bedingungen entscheidet der Gouverneursrat. Dieser setzt sich aus den Finanzministern der ESM-Mitglieder zusammen. Deutschland hat mit 21,1464 Prozent Stimmanteilen hier ein faktisches Vetorecht, da die meisten Entscheidungen mit 80 Prozent der Stimmen getroffen werden müssen.
Mit der Bankenlizenz für den ESM verhält es sich folgendermaßen: Artikel 32 Absatz 9 des ESM-Vertrages ist eine Standardvorschrift. Danach ist der ESM – ähnlich wie der IWF – nicht nationalen Vorschriften wie den Bankengesetzen und der Bankenaufsicht unterworfen. Das bedeutet konkret: Es bedarf keiner nationalen Zulassung als Kreditinstitut, um Tätigkeiten vorzunehmen, die nach dem ESM-Vertrag vorgesehen sind. Artikel 32 Absatz 9 gewährt dem ESM auch nicht den Zugang zur EZB-Refinanzierung bei der EZB. Diese ist dem ESM nach den Leitlinien für Anleiheoperationen nicht gestattet und wäre auch mit Artikel 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU nicht vereinbar. Das bestätigte auch nochmals das Bundesministerium der Finanzen.
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
War der erste sogenannte „Euro-Rettungsschirm“ und ist eine 2010 gegründete, in Luxemburg ansässige Aktiengesellschaft. Gesellschafter sind die Euro-Staaten.
Die EFSF gewährt verschuldeten Euro-Ländern Notkredite, um deren Insolvenz abzuwenden.
Das ursprüngliche Volumen von 750 Milliarden Euro setzte sich zusammen aus Garantien der Euro-Länder (440 Milliarden Euro), der Europäischen Union (60 Milliarden) und des Internationalen Währungsfonds (250 Milliarden).
Die EFSF läuft noch bis Juni 2013 und ergänzt damit den ESM für zirka ein Jahr.
Moody's, Standard & Poor's und Fitch Ratings
Diese Ratingagenturen bewerten die Zahlungsfähigkeit von Firmen und Staaten. Die Ergebnisse veröffentlichen sie in 21 Abstufungen von AAA (zuverlässiger Schuldner, beste Qualität) bis D (default, zahlungsunfähig). Den Gläubigern und Investoren geben diese Ratings eine Einschätzung darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie fristgerecht die Zinsen sowie das verliehene Geld zurück erhalten. Nach dem Rating richtet sich der Zinssatz, den Länder für ihre Staatsanleihen auf dem Kapitalmarkt entrichten.
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Eine Zentralbank hat mehrere Aufgaben. Sie ist zum einen für die Preisniveaustabilität verantwortlich, also für die Geldmenge, die in einer Volkswirtschaft (oder in einem System von Volkswirtschaften) im Umlauf ist. Zum anderen obliegt ihr die Überwachung des Bankensystems. Des Weiteren hat sie auch die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft nicht in eine Rezession rutscht.
Die Aufgaben des ESZB sind detailliert in Artikel 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) festgelegt:
- die Geldpolitik der Union festzulegen und auszuführen,
- Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 219 AEU durchzuführen,
- die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,
- das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
Die Rolle und Funktiond der EZB aus sich der Liberalen beschrieb FDP-Fraktionsvorsitzender Rainer Brüderle gegenüber der "dpa": "Wir befinden uns in einer sensiblen Lage, da ist es immer gut Ruhe zu bewahren und seinen Grundsätzen zu folgen. Aufgabe der EZB ist es nicht, Staatsfinanzierung zu betreiben. Es würde das Vertrauen in den Euro und die Unabhängigkeit der EZB in der Welt untergraben."
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Dieser "dauerhafte Rettungsschirm" soll ab Juli 2013 die EFSF ersetzen. Er soll ein Gesamtvolumen von 700 Milliarden Euro haben. 80 Milliarden davon werden durch Kredite und aus den Haushalten der Länder finanziert, 620 Milliarden stehen in Form von Anleihen als stille Reserve zum Abruf bereit. Der ESM soll maximal 500 Milliarden an Krediten vergeben können. Dadurch, dass das Stammkapital des ESM höher ist, als das maximale Kreditvolumen, hat er ein "AAA"-Rating. Das bedeutet, der ESM kann zu den niedrigsten Zinsen selbst Kredite aufnehmen und diese dann an seine Kreditnehmer weitergeben.
Deutschland soll 22 Milliarden Euro Kapitaleinlage zur Verfügung stellen und weitere 168 Milliarden garantieren. Die Hilfen des ESM sollen an Sparbemühungen der betreffenden Staaten gebunden werden. Das bedeutet, wer Geld aus dem ESM möchte, muss den Fiskalpakt ratifizieren und sich strengen Haushaltsregeln unterwerfen.
Über die Höhe und Bedingungen entscheidet der Gouverneursrat. Dieser setzt sich aus den Finanzministern der ESM-Mitglieder zusammen. Deutschland hat mit 21,1464 Prozent Stimmanteilen hier ein faktisches Vetorecht, da die meisten Entscheidungen mit 80 Prozent der Stimmen getroffen werden müssen.
Mit der Bankenlizenz für den ESM verhält es sich folgendermaßen: Artikel 32 Absatz 9 des ESM-Vertrages ist eine Standardvorschrift. Danach ist der ESM – ähnlich wie der IWF – nicht nationalen Vorschriften wie den Bankengesetzen und der Bankenaufsicht unterworfen. Das bedeutet konkret: Es bedarf keiner nationalen Zulassung als Kreditinstitut, um Tätigkeiten vorzunehmen, die nach dem ESM-Vertrag vorgesehen sind. Artikel 32 Absatz 9 gewährt dem ESM auch nicht den Zugang zur EZB-Refinanzierung bei der EZB. Diese ist dem ESM nach den Leitlinien für Anleiheoperationen nicht gestattet und wäre auch mit Artikel 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU nicht vereinbar. Das bestätigte auch nochmals das Bundesministerium der Finanzen.
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
War der erste sogenannte „Euro-Rettungsschirm“ und ist eine 2010 gegründete, in Luxemburg ansässige Aktiengesellschaft. Gesellschafter sind die Euro-Staaten.
Die EFSF gewährt verschuldeten Euro-Ländern Notkredite, um deren Insolvenz abzuwenden.
Das ursprüngliche Volumen von 750 Milliarden Euro setzte sich zusammen aus Garantien der Euro-Länder (440 Milliarden Euro), der Europäischen Union (60 Milliarden) und des Internationalen Währungsfonds (250 Milliarden).
Die EFSF läuft noch bis Juni 2013 und ergänzt damit den ESM für zirka ein Jahr.
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