WISSING: Europa in der Steuergesetzgebung nicht länger ignorieren
BERLIN. Zu dem heute in Köln stattfindenden 3. Deutschen Finanzgerichtstag erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Volker WISSING:
Die Bedeutung des Europarechts für die direkten Steuern wurde seitens des Bundesministeriums der Finanzen lange Zeit sträflich vernachlässigt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar immer wieder betont, dass die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Gleichzeitig wird aber stets darauf geachtet, dass bei Ausübung dieser Zuständigkeiten das Gemeinschaftsrecht gewahrt bleibt.
Die unzureichende Beachtung des Europarechts in der Steuergesetzgebung hat gravierende Konsequenzen. Die Entscheidungen in den Verfahren vor dem EuGH können erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. Dabei geht es um Milliardenbeträge.
Die FDP hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Große Anfrage zur Europarechtswidrigkeit steuerlicher Vorschriften in den Deutschen Bundestag (Drs. 15/5564) eingebracht. Das Thema hat nichts von seiner Aktualität verloren. Die Bundesregierung ist dringend gefordert, diese tickende Zeitbombe für den Bundeshaushalt zu entschärfen. Die Steuergesetzgebung in Deutschland ist zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Gerichte geworden. Der einzige Ausweg ist eine konsequente Steuerreform, wie schon seit langem von der FDP gefordert.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de