29.12.2012FDP-FraktionFinanzpolitik

WISSING: Bankengesetz muss kritisch überprüft werden

BERLIN. Zum Honorar, das Peer Steinbrück von einer Anwaltskanzlei
erhalten hat, der er zuvor als Finanzminister einen Millionenauftrag
erteilte, erklärt der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Volker WISSING:

​Es ist bedenklich, dass Peer Steinbrück den Auftrag zur Formulierung des Bankenrettungsgesetzes einer Anwaltskanzlei erteilt hat, die selbst enge geschäftliche Beziehungen in die Finanzwirtschaft unterhält. Verstärkt wird der schlechte Eindruck dadurch, dass der ehemalige Finanzminister und heutige SPD-Kanzlerkandidat danach von der gleichen Kanzlei als gut bezahlter Redner gebucht wurde. So ist zumindest der Anschein eines Kick-Back-Geschäftes entstanden.

Dieser Eindruck schadet der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie und ihrer Institutionen. Deshalb müssen die unter Steinbrücks Federführung auf den Weg gebrachten Bankenrettungsgesetze auf den Prüfstand. Insbesondere sollte geklärt werden, inwieweit Kunden der Kanzlei Freshfields von den Gesetzen des damaligen SPD-Finanzministers profitiert haben. Außerdem muss das Verfahren zur Auftragsvergabe an die Kanzlei genau überprüft werden.

1043-Wissing-Bankengesetz

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