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Wir stehen weiter zur größtmöglichen Transparenz

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10.04.2013

Die Bundesgeschäftsstelle der FDP hat erneut Fragen zum Beteiligungsvermögen der Partei erhalten. "Die FDP ist an größtmöglicher Transparenz und an korrekter Darstellung interessiert", stellte FDP-Sprecher Peter Blechschmidt klar. "In diesem Sinne stellen wir die Antworten mitsamt den entsprechenden Fragen der Organisation LobbyControl, des Fernsehmagazins "Monitor" und vom "stern" in gewohnter Weise online."

Fragen von "Lobby Control" und Antworten der FDP

1) Wie viel Geld hat die Gauselmann-Gruppe für die ProLogo-Anteile erhalten? Waren es mehr oder weniger als die ursprünglich gezahlten 625.000 Euro?

Antwort: Die FDP hat für den Rückkauf der 29 % an der ProLogo GmbH € 696.000 gezahlt. Das ist mehr, als sie beim seinerzeitigen Verkauf erhalten hat.

2) Wieviel Geld hat die Gauselmann-Gruppe für die altmann druck-Anteile gezahlt?

Antwort: Die FDP hat für den Verkauf der 60 % Anteile an der Altmann Druck GmbH € 1.560.000 erhalten.

3) Sind mit der Übernahme aller Anteile an altmann druck auch die bisherigen Rückverkaufs-Optionen von Gauselmann für den Anteilskauf und die Kapitalerhöhung 2007 aufgelöst worden?

Antwort: Das ist selbstverständlich, weil es sich aus der Absicht ergibt, die Anteile vollständig in einer Hand und von der FDP getrennt zu halten.

4) Bleibt altmann druck weiter die Hausdruckerei für die FDP?

Antwort: Die Firma Altmann Druck GmbH bleibt, solange sie im Wettbewerb besteht, der vorrangige Druck- und Logistik-Partner der FDP Bundespartei und, wie wir annehmen, auch vieler Gliederungen der FDP. Soweit der Druck betroffen ist, gilt dies allerdings nur für die Formate, die das Unternehmen auch herstellen kann.(Kein A0, keine Rolle)

5) Gibt es einen Rahmenvertrag zwischen der FDP und der altmann druck über den Druck der FDP-Publikationen? Wenn ja, was ist darin geregelt?

Antwort: Derzeit nicht; eine Vereinbarung ist aber für die Wahlkampfabwicklung beabsichtigt. Sie wird keine Einzelpreise, aber operative Performancefragen im Logistikbereich (Werbemittellagerung und –versand) regeln.

1. Abteilung

1. Warum haben die FDP und die Gauselmann AG zu den Details der Entflechtung (Transaktionspreise, Bewertungsgrundlagen, etc.) laut Pressemitteilung von FDP-Schatzmeister Otto Fricke vom 26.02.2013 Stillschweigen vereinbart?

Es ist geschäftsüblich, den konkreten Inhalt von Verträgen und Unternehmensplänen vertraulich zu behandeln. Unsere politischen Mitbewerber behandeln das ebenso. Alle relevanten Informationen zu transferierten Beteiligungsanteilen und deren Kaufpreise hat die FDP – anders als die politischen Mitbewerber - öffentlich gemacht. (siehe Bericht des Bundesschatzmeisters auf dem Parteitag der FDP am 09.03. d.J. und die Antwort auf Ihr zweites Fragenpaket; dort Fragen 1 und 3)

2. Wir bitten um Überlassung der Verträge, eine Darstellung der Bewertungsgrundlagen und Nennung der Transaktionspreise für die Abwicklung der Entflechtung. Gleichzeitig bitten wir um Übermittlung der entsprechenden Begutachtung durch die in der Pressemitteilung genannte PWC AG oder andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Die Verträge und das Bewertungsgutachten sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die Unternehmensbewertung wurde ausschließlich durch die PWC AG erstellt. Materiell verweisen wir auf Ihr zweites Fragenpaket; dort Antwort zu Frage 3.

3. Inwieweit haben sich die Bewertungsgrundlagen für die im Dezember 2012 angesetzten Transaktionspreise im Verhältnis zu den Bewertungsgrundlagen der im September veröffentlichten Transaktionspreise verändert? Wurde die Bewertung wieder auf der Grundlage von Ebitda-Werten vorgenommen?

Die ermittelten Wertansätze haben sich geringfügig im Vergleich zu früheren Beteiligungsbewertungen verändert. Der Rückkauf der 29 %-Beteiligung an der ProLogo GmbH erfolgte zu einem etwas höheren Preis als der seinerzeitige Verkauf. Der Verkaufspreis der 60 %-Beteiligung an der altmann-druck GmbH liegt quotal etwas unterhalb des seinerzeitigen Verkaufs. Das EBITDA ist nach den Grundsätzen der Unternehmensbewertung immer eines von mehreren Bewertungskriterien.

4. Wurden im Zuge der Entflechtung auch die Rückverkaufsoptionen im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro aufgelöst, zu denen die Gauselmann-Gruppe ihre Anteile an der altmann druck GmbH an die FDP zurück übertragen kann bzw. konnte?

Die Frage ist interessanterweise nahezu wortgleich mit einer entsprechenden Anfrage von Lobby-Cntrol.

Selbstverständlich erfolgt aus der Logik einer Entflechtung und dem Wunsch nach vollständiger Übernahme von Gesellschaftsanteilen auch der Wegfall einer Put-Option. Sie ist vereinbart, weil folgerichtig. Die Fortexistenz einer Put-Option würde die vollständige Übernahme ja konterkarieren.

5. In Ihrer Mitteilung vom September 2012 haben Sie die Einnahmen der FDP aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen aufgeschlüsselt. Wir bitten um eine Fortschreibung für die Jahre 2011 und 2012 oder - falls dies aus technischen Gründen noch nicht möglich ist - um eine Aufschlüsselung der Ausschüttungen durch die Pro Logo GmbH und die altmann druck GmbH in den betreffenden Jahren.

Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen im Jahr 2011: € 414.552,98; davon Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen: € 134.552,98 und Ausschüttung Universum GmbH: € 280.000. Jahr 2012: € 1.709.490,12; davon Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen: 149.490,12. Der Restbetrag von € 1.560.000 entfällt auf die Veräußerung der hier in Rede stehenden Beteiligung an der altmann-druck GmbH. Hiermit korrespondiert als Ausgabenposten der Abgang des bisherigen Beteiligungsbuchwertes in Höhe von € 300.000.

6. Warum haben Sie die Entflechtung erst nach acht Wochen öffentlich gemacht, warum genau zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des aktuellen Entwurfs zur Spielverordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium?

Die Veränderungen im Beteiligungsvermögen sind Gegenstand der Berichterstattung des Bundesschatzmeisters vor dem Bundesparteitag. So war es auch in diesem Jahr vorgesehen. Aufgrund erneuter Berichterstattung über die wirtschaftliche Verbindung zur Gauselmann-Gruppe haben wir aus Gründen der Richtigstellung diesen Teil der Rechenschaftslegung bereits vor dem Parteitag öffentlich gemacht.

7. Nach unserer Kenntnis ist die altmann druck GmbH auch weiterhin überwiegend für die FDP tätig und druckt fast alle Print-Produkte und Wahlkampfmedien für die FDP bzw. für verwandte Organisationen. Trifft dies zu?

Die altmann-druck GmbH ist bewährter Druck- und Logistikpartner der FDP-Bundespartei und vieler Untergliederungen. Insbesondere auch im Bereich des kleinteiligen Versands von Werbemitteln an Gliederungen der Partei hat die Gesellschaft bewährte Strukturen und Verfahren aufgebaut, die besondere im Wahljahr von großer Bedeutung für Effizienz und Verteilungssicherheit sind. Es ist deshalb folgerichtig, dass die Zusammenarbeit fortgesetzt wird. Hierbei steht die altmann-druck GmbH selbstverständlich im Wettbewerb zu anderen Marktteilnehmern. Unzutreffend ist allerdings, dass die altmann-druck GmbH überwiegend für die FDP und andere liberale Organisationen tätig ist.

2. Abteilung

1. Wurde der Kaufpreis für die altmann-druck GmbH von der Gauselmann-Gruppe an die FDP bereits in voller Höhe gezahlt? Falls ja: Zu welchem Zeitpunkt?

Ja, der Kaufpreis wurde im Januar 2013 gezahlt.

2. Wurde der Kaufpreis für die Prologo GmbH von der FDP an die Gauselmann-Gruppe bereits in voller Höhe gezahlt? Falls ja: Zu welchem Zeitpunkt?

Ja, der Kaufpreis wurde im Januar 2013 gezahlt.

3. Wir bitten erneut um Überlassung der Verträge, eine Darstellung der Bewertungsgrundlagen und Nennung der Transaktionspreise für die Abwicklung der Entflechtung. Gleichzeitig bitten wir um Übermittlung der entsprechenden Begutachtung durch die in der Pressemitteilung genannte PWC AG oder andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Die Verträge und das Bewertungsgutachten sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die Unternehmensbewertung wurde ausschließlich durch die PWC AG erstellt.

Materiell beantworten wir Ihre konkrete Frage wie folgt:

A Die Bewertung erfolgte im Ertragswertverfahren nach den „Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. IDW S 1 i.d.F. 2008.

B Für den Rückerwerb der 29 % an der ProLogo GmbH, Berlin, zahlte die Partei € 696.000

C Für den Verkauf der 60 % Anteile an der Altmann Druck GmbH erhielt die Partei € 1.560.000

4. Im Jahresabschlussbericht für das Geschäftsjahr 2011 der altmann-druck GmbH sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 636.522,24 ausgewiesen. Wir bitten um eine Aufschlüsselung dieser Darlehen auf die einzelnen Gesellschafter zum 31. 12. 2011 und zum 31. 12. 2012.

Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gliedern sich wie folgt:

31.12.2011 Schlottmann ( Gauselmann – Gruppe) € 310.500 FDP € 326.022,24

31.12.2012 Merkur GmbH ( Gauselmann-Gruppe) € 300.000 FDP € 373.036,93

5. Wurde das Gesellschafterdarlehen der FDP an die altmann-druck GmbH im Jahre 2012 von der altmann-druck GmbH zurück gezahlt oder durch eine zusätzliche Zahlung der Gauselmann-Gruppe an die FDP ausgelöst oder besteht nach wie vor ein Darlehen FDP an die altmann-druck GmbH?

Wie der obigen Aufgliederung zu entnehmen ist, erfolgte im Jahr 2012 keine Rückzahlung des Darlehens an die FDP.

Die Altmann Druck GmbH schuldet der Partei nach wie vor die Rückzahlung des Betrages. Die Existenz dieses Schuldpostens wurde bei der Kaufpreisfindung wertmindern berücksichtigt. Die Gesellschaft wird das Darlehen im Laufe des Jahres 2013 aus Gesellschaftsmitteln tilgen.

6. Aus dem Jahresabschlussbericht für das Geschäftsjahr 2011 der Prologo GmbH geht hervor, dass das Unternehmen überschuldet war. Warum wurde für das Unternehmen nicht die Insolvenz angemeldet?

Ihre Wirtschaftsredaktion erklärt Ihnen sicher gerne den Unterschied zwischen buchmäßiger Überschuldung und Insolvenz. Angesichts der Struktur der Verbindlichkeiten (sie bestehen ganz überwiegend gegenüber den eigenen Gesellschaftern) hat sich hiernach zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit eines Insolvenzantrages gestellt.

7. In seiner Rede beim Bundesparteitag am 9. März 2013 nannte FDP-Bundesschatzmeister Otto Fricke Einkünfte durch Einmaleffekte bzw. durch Auflösung von stillen Reserven. Wir bitten um eine spezifizierte Aufschlüsselung dieser Einmaleffekte bzw. dieser „stillen Reserven“ nach Quellen und Geldsummen.

Die Einmal-Effekte sind die oben beschriebenen Transaktionen. Die Einmaligkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass man eine Beteiligung nur einmal verkaufen kann.

Stille Reserven ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert einer Beteiligung und dem erzielten Verkaufserlös. Das Parteiengesetz verpflichtet die Parteien zur Bilanzierung von Beteiligungen zu Anschaffungskosten. Bei Kapitalgesellschaften sind dies der erstmalige Kaufpreis zuzüglich zwischenzeitlicher Einzahlungen in das Nominalkapital. Da die Altmann Druck GmbH aus einer Abspaltung hervorgegangen ist, war der ursprüngliche Anschaffungspreis 0 Euro.

Wie Sie aus Ihrer früheren Recherche wissen, erfolgte eine Kapitalerhöhung auf € 500.000 nach der ersten Veräußerungstransaktion von 40 % im Wege der Umwandlung einer Kapitalrücklage der Gesellschaft in gezeichnetes Kapital. Auch hiermit waren für die Partei keine Anschaffungskosten verbunden.

Eine zweite Kapitalerhöhung von € 500.000 – auch das ist Ihnen aus der ersten Recherche zum Thema bereits bekannt - erfolgte durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in gezeichnetes Kapital. An dieser Kapitalerhöhung war die Partei zu 60 % (entsprechend ihrem Anteil) beteiligt. Daraus folgt, dass die Gesamt-Anschaffungskosten der Partei € 300.000 betrugen. Bilanziell heißt dies, daß aus der im Dezember erfolgten Veräußerung des Gesamtanteils der Partei die Auflösung einer stillen Reserve von € 1.260.000 ( Kaufpreis 1.560.000 minus Anschaffungskosten 300.000) folgt.

Der Kauf der 29 % Anteile an der Pro Logo GmbH begründet hingegen Anschaffungskosten, die auch als solche im Wege des sog. Aktivtausches bilanziert sind. Das heißt, dass dieser Kauf nicht zu einem Vermögensabfluss führt.

Der sog. Cash-flow, also das, was die Partei aus beiden Transaktionen an Geldmitteln vereinnahmt hat, beläuft sich auf € 864.000 (Verkaufspreis Altmann Druck GmbH 1.560.000 abzüglich Kaufpreis ProLogo GmbH 696.000).

 

Fragen von "stern.de" und Antworten der FDP

1) Welche Sponsoringeinnahmen beziehungsweise Beträge für Standmieten auf Parteitagen erzielte die FDP im Jahr 2012 von:

- der Friedrich-Naumann-Stiftung

- der FDP-Bundestagsfraktion?

Die FDP erzielt keine unmittelbaren Einnahmen für Standmieten von den einzelnen Ausstellern. Die Vermarktung dieser Flächen übernimmt die Firma ProLogo GmbH, die zuvor das Recht zur Vermarktung von der Partei erwirbt. Diese Konstruktion wurde gewählt, um eine saubere Trennung solcher Einkünfte von Spenden und die ordentliche Versteuerung dieser Einkünfte sicher zu stellen.

Für die Gesamtvermarktung erhielt die FDP von der ProLogo GmbH folgende Gesamtvergütung:

Bundesparteitag 2012: 178.500 €

Die Preisstellung gegenüber den Einzelausstellern obliegt der ProLogo GmbH. Uns ist bekannt, dass Sie die nachgefragten Informationen von den beiden Institutionen direkt erhalten.

2) Wie hoch waren die Einnahmen der FDP im Jahr 2012 durch Sponsoring beziehungsweise Beträge für Standmieten auf Parteitagen insgesamt?

Siehe Antwort 1

3) Welche Anzeigeneinnahmen für Zeitschriften wie „elde“ oder andere parteieigene Publikationen erzielte die FDP im Jahr 2012 von

- der Friedrich-Naumann-Stiftung

- der FDP-Bundestagsfraktion?

Die FDP erzielt keine direkten Anzeigenerlöse von der Friedrich Naumann-Stiftung, der FDP-Bundestagsfraktion oder von sonstigen Inserenten der „elde“. Die Zeitschrift wird von der Universum Kommunikation und Medien AG (Rechtsnachfolger der liberal Verlag GmbH) publiziert. Anzeigenakquisition und –berechnung erfolgen von dort.

Uns ist bekannt, dass Sie die nachgefragten Informationen von den inserierenden Institutionen direkt erhalten.

4) Seit wann fungiert die Firma Wirtschaftstreuhand beziehungsweise Herr Heinz-Wilhelm Bühler als Wirtschaftsprüfer der FDP?

WP Heinz Wilhelm Bühler wurde bereits Mitte der 80er Jahre erstmals mit der Erstellung der Rechenschaftsberichte der FDP beauftragt. Seitdem erfolgt die Prüfung stets durch mehrere voneinander unabhängige Prüfer im Rahmen eines sogenannten „Joint audits“. Herr Bühler hat also, wenn er an der Prüfung beteiligt war, stets mit einem weiteren Berufskollegen als unabhängigem mitverantwortlichen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.

5) Ist Herr Bühler Mitglied der FDP? Wenn ja, inwieweit ist dennoch seine Unabhängigkeit gewährleistet?

Die Frage einer Parteimitgliedschaft gehört zu den personengeschützten Daten und kann Ihnen nur durch Herrn Bühler selbst beantwortet werden.

Sie ist für die Mandatierung auch völlig irrelevant. Das Parteiengesetz sieht für diesen Fall keinen Ausschluss vor. Die Ausschlussgründe sind in § 31 des Parteiengesetzes geregelt. Keiner der dort genannten Ausschlussgründe trifft auf Herrn Bühler zu.

6) Bereits 1989 und 1990 aber auch in den Jahren darauf nahm Herr Bühler mit Ihrem damaligen Schatzmeister Solms und anderen Funktionären der FDP an privaten Ausflügen, etwa zu Skitouren, teil, wie durch uns vorliegende Fotos und Aussagen mehrerer Teilnehmer belegt ist. Diese Reisen fanden offenbar im Rahmen der IGL (Interessengemeinschaft Liberalismus) teil. Inwieweit ist trotz dieser persönlichen Nähe dennoch die Unabhängigkeit Ihres Wirtschaftsprüfers gewährleistet?

Es ist zutreffend, dass sich Funktionsträger der liberalen Institutionen, die Geschäftsführer von Beteiligungsunternehmen, Berater und auch einzelne Wirtschaftsprüfer regelmäßig zum grundlegendem Gedankenaustausch treffen. Von diesen Treffen mag Ihnen auch tatsächlich ein Foto zugespielt worden sein. Es besteht indes keinerlei Anlass, diese Treffen zu verbergen. Sie dienen dem freundschaftlichen Austausch politischer Vorhaben, dienen der Beurteilung dieser Vorhaben im Hinblick auf steuerliche, parteien- oder wahlrechtliche Vorschriften und insoweit auch der trennscharfen Abgrenzung der Tätigkeitsfelder der beteiligten Institutionen.

Diese Treffen sind einmal jährlich auch mehrtägig und mit einem freizeitorientierten Rahmenprogramm versehen. Das ändert jedoch nichts an dem berufsbezogenen, professionellen Charakter. Jeder Teilnehmer trägt seine Kosten selbst. Daraus eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit eines Prüfers abzuleiten, ist abwegig. Dessen Teilnahme sichert im Gegenteil die korrekte Gestaltung von Geschäfts- und Entscheidungsabläufen.

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