04.09.2018Der FDP-Chef Christian Lindner reagiert mit Kritik auf den Vorstoß des Gesundheitsministers Jens Spahn, der die Widerspruchslösung bei der Organspende ins Gespräch brachte. Nach dieser werden auch Verstorbene ohne Spenderausweis automatisch zu Spendern, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprochen haben. Zwar sei Lindner selbst Organspender und werbe auch dafür. Er betont jedoch: "In Existenzfragen halte ich eine ausdrückliche Zustimmung ohne einen sonst möglichen Anpassungsdruck für besser."
Auch Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg hat Spahns Vorschlag mit Verweis auf den massiven Eingriff in die Freiheit des Einzelnen zurückgewiesen. Als Gegenvorschlag brachte Garg die Entscheidungslösung ins Spiel. Jeder müsse dann beim Behördengang erklären, ob er ein Organspender sein wolle oder nicht. Garg sprach von einer verpflichtenden Entscheidungslösung, die bisher so nicht existiert. Auch FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer verwies auf diese Möglichkeit.
Spahn plädiert für die Widerspruchslösung mit Einspruchsrecht. Bei diesem werden bei fehlendem Widerspruch noch Angehörige befragt. Diese Form findet Anwendung in Belgien, Finnland, Litauen und Norwegen. In Deutschland ist die Organspende nur dann möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten aktiv einer Organspende zugestimmt hat.
Widerspruchslösung ist Deformation der Selbstbestimmung
Die Freien Demokraten sehen die Widerspruchslösung bei der Organspende kritischDer FDP-Chef Christian Lindner reagiert mit Kritik auf den Vorstoß des Gesundheitsministers Jens Spahn, der die Widerspruchslösung bei der Organspende ins Gespräch brachte. Nach dieser werden auch Verstorbene ohne Spenderausweis automatisch zu Spendern, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprochen haben. Zwar sei Lindner selbst Organspender und werbe auch dafür. Er betont jedoch: "In Existenzfragen halte ich eine ausdrückliche Zustimmung ohne einen sonst möglichen Anpassungsdruck für besser."
Auch Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg hat Spahns Vorschlag mit Verweis auf den massiven Eingriff in die Freiheit des Einzelnen zurückgewiesen. Als Gegenvorschlag brachte Garg die Entscheidungslösung ins Spiel. Jeder müsse dann beim Behördengang erklären, ob er ein Organspender sein wolle oder nicht. Garg sprach von einer verpflichtenden Entscheidungslösung, die bisher so nicht existiert. Auch FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer verwies auf diese Möglichkeit.
Spahn plädiert für die Widerspruchslösung mit Einspruchsrecht. Bei diesem werden bei fehlendem Widerspruch noch Angehörige befragt. Diese Form findet Anwendung in Belgien, Finnland, Litauen und Norwegen. In Deutschland ist die Organspende nur dann möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten aktiv einer Organspende zugestimmt hat.