12.06.2015Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beraten. Ein Entwurf, der nicht nur von der Bundesdatenschutzbeauftragten als verfassungswidrig eingestuft wird. Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, ist er ein schlecht gemachter Taschenspielertrick. "Wo Speicherfristen draußen drauf steht, steckt Vorratsdatenspeicherung drin. Das kann auch jede Rhetorik nicht verkleistern." Mit der Vorratsdatenspeicherung werde die digitale Überwachung massiv ausgebaut.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das am Freitag in erster Lesung durchs Parlament gehen soll, ist verfassungsrechtlich nicht tragbar: Laut zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments weist der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch erhebliche Mängel auf und müsse korrigiert werden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Das hält die Bundesregierung aber nicht auf. Leutheusser-Schnarrenberger hält fest: "Union und SPD nehmen die fundamentale und grundsätzliche Kritik an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht wahr.“ Der Europäische Gerichtshof habe schon die alte Vorratsdatenspeicherung in seiner bahnbrechenden Entscheidung für europarechtswidrig erklärt. Union und SPD würden es nach zwei gescheiterten Anläufen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht jetzt mit einem Trick versuchen.
Für die Freidemokratin macht die Speicherung der besonders sensiblen Standortdaten "den Albtraum von kompletten Bewegungsprofilen wahr". Mit der Vorratsdatenspeicherung werde die digitale Überwachung massiv ausgebaut. "Die neue Vorratsdatenspeicherung entspricht einem schlecht gemachten Taschenspielertrick."
Vorratsdatenspeicherung ist schlecht gemachter Taschenspielertrick
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt vor massivem Ausbau digtaler ÜberwachungDer Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beraten. Ein Entwurf, der nicht nur von der Bundesdatenschutzbeauftragten als verfassungswidrig eingestuft wird. Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, ist er ein schlecht gemachter Taschenspielertrick. "Wo Speicherfristen draußen drauf steht, steckt Vorratsdatenspeicherung drin. Das kann auch jede Rhetorik nicht verkleistern." Mit der Vorratsdatenspeicherung werde die digitale Überwachung massiv ausgebaut.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das am Freitag in erster Lesung durchs Parlament gehen soll, ist verfassungsrechtlich nicht tragbar: Laut zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments weist der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch erhebliche Mängel auf und müsse korrigiert werden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Kritikliste ist lang
Das hält die Bundesregierung aber nicht auf. Leutheusser-Schnarrenberger hält fest: "Union und SPD nehmen die fundamentale und grundsätzliche Kritik an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht wahr.“ Der Europäische Gerichtshof habe schon die alte Vorratsdatenspeicherung in seiner bahnbrechenden Entscheidung für europarechtswidrig erklärt. Union und SPD würden es nach zwei gescheiterten Anläufen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht jetzt mit einem Trick versuchen.
Dabei sei die Kritikliste an dem Gesetzentwurf lang: "Die Entscheidung des EuGH wird einfach ignoriert. Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte und Ärzte werden nur unzureichend geschützt. Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Regelungen, deren Reichweite technisch unklar ist - das gilt gerade auch für die populären Messengerdienste wie Skype oder Facetime."
Digitale Überwachung wird massiv ausgebaut
Für die Freidemokratin macht die Speicherung der besonders sensiblen Standortdaten "den Albtraum von kompletten Bewegungsprofilen wahr". Mit der Vorratsdatenspeicherung werde die digitale Überwachung massiv ausgebaut. "Die neue Vorratsdatenspeicherung entspricht einem schlecht gemachten Taschenspielertrick."
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