10.06.2013Wegen erheblicher Zweifel an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat nach Irland nun auch Österreich diese beim Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Jimmy Schulz, FDP-Innenpolitiker und Obmann der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", will diesen Rückenwind nutzen, um bei der EU-Kommission auf eine Aussetzung des Verfahrens gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie drängen.
Der FDP-Politiker begrüßte es, dass Österreich nach Irland nunmehr das zweite Land ist, das dem Europäischen Gerichtshof die Richtlinie wegen erheblicher Zweifel an der Gültigkeit vorgelegt hat. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, habe zu Recht kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung fast ausschließlich Personen betreffe, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben.
Insgesamt seien die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes sehr detailliert und werfen auch grundsätzliche Fragen zum Niveau des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten auf, betonte Schulz. Der Liberale ist überzeugt: "Auch dieses Urteil verspricht daher ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte Grundrechtsentwicklung in der Europäischen Union zu werden."
Vorratsdatenspeicherung immer umstrittener
Jimmy SchulzWegen erheblicher Zweifel an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat nach Irland nun auch Österreich diese beim Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Jimmy Schulz, FDP-Innenpolitiker und Obmann der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", will diesen Rückenwind nutzen, um bei der EU-Kommission auf eine Aussetzung des Verfahrens gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie drängen.
Der FDP-Politiker begrüßte es, dass Österreich nach Irland nunmehr das zweite Land ist, das dem Europäischen Gerichtshof die Richtlinie wegen erheblicher Zweifel an der Gültigkeit vorgelegt hat. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, habe zu Recht kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung fast ausschließlich Personen betreffe, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben.
Schulz erwartet Urteil mit Signalwirkung für Europa
Insgesamt seien die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes sehr detailliert und werfen auch grundsätzliche Fragen zum Niveau des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten auf, betonte Schulz. Der Liberale ist überzeugt: "Auch dieses Urteil verspricht daher ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte Grundrechtsentwicklung in der Europäischen Union zu werden."