03.03.2013Verbraucher sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet geschützt werden. Dies bestätigte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin. Unter anderem soll verhindert werden, dass Nutzern schon bei geringen Verstößen hohe Kosten entstehen. Urheberrechts-abmahnungen seien oft mit unverhältnismäßigen Forderungen verbunden, sagte FDP-Netzexperte Jimmy Schulz. „Das neue Gesetz wird diesem Abzockwahn ein Ende setzen.“
Anwälte sollen privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung künftig maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. „Urheberrechtsverletzungen sind zwar keine Kavaliersdelikte, Abzocke mit Abmahngebühren ist aber ebenso wenig akzeptabel“, erklärte FDP-Verbraucherschutzexperte Erik Schweickert. Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden bereits etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre mindestens einmal abgemahnt.
„Eltern müssen zukünftig keine Wucherpreise mehr für das digitale Falschparken ihrer Kinder bezahlen“, erklärte Schulz, Obmann der FDP-Fraktion in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Das wichtige Rechtsmittel der Abmahnungen sei in den vergangenen Jahren zunehmend missbraucht worden. „Jährlich werden hunderttausend Urheberrechtsabmahnungen mit oft unverhältnismäßigen Schadenersatzansprüchen versandt. Dies ist eine große Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.“
Das Urheberrecht stehe in vieler Hinsicht nicht mehr mit einer digitalisierten und vernetzten Welt im Einklang, so Schulz. „Wir müssen uns deswegen überlegen, wie wir einen fairen Ausgleich finden zwischen denen, die etwas schaffen, und denen, die es konsumieren.“ Hierfür sei der Gesetzentwurf ein guter erster Schritt.
Das Thema Missbrauch von Abmahnungen sei auch in der Enquete-Kommission intensiv diskutiert worden. „Ich freue mich daher außerordentlich, dass unsere Ideen so schnell in der Tagespolitik aufgegriffen wurden und die Arbeit der Internetenquete so schnell Früchte trägt.“
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam werden, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt wurden. Zudem sollen die Bürger stärker vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren entstanden sind.
Verbraucher besser vor Abzocke schützen
Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerVerbraucher sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet geschützt werden. Dies bestätigte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin. Unter anderem soll verhindert werden, dass Nutzern schon bei geringen Verstößen hohe Kosten entstehen. Urheberrechts-abmahnungen seien oft mit unverhältnismäßigen Forderungen verbunden, sagte FDP-Netzexperte Jimmy Schulz. „Das neue Gesetz wird diesem Abzockwahn ein Ende setzen.“
Anwälte sollen privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung künftig maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. „Urheberrechtsverletzungen sind zwar keine Kavaliersdelikte, Abzocke mit Abmahngebühren ist aber ebenso wenig akzeptabel“, erklärte FDP-Verbraucherschutzexperte Erik Schweickert. Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden bereits etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre mindestens einmal abgemahnt.
Schulz: Gebühr für „digitales Falschparken“ wird gesenkt
„Eltern müssen zukünftig keine Wucherpreise mehr für das digitale Falschparken ihrer Kinder bezahlen“, erklärte Schulz, Obmann der FDP-Fraktion in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Das wichtige Rechtsmittel der Abmahnungen sei in den vergangenen Jahren zunehmend missbraucht worden. „Jährlich werden hunderttausend Urheberrechtsabmahnungen mit oft unverhältnismäßigen Schadenersatzansprüchen versandt. Dies ist eine große Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.“
Das Urheberrecht stehe in vieler Hinsicht nicht mehr mit einer digitalisierten und vernetzten Welt im Einklang, so Schulz. „Wir müssen uns deswegen überlegen, wie wir einen fairen Ausgleich finden zwischen denen, die etwas schaffen, und denen, die es konsumieren.“ Hierfür sei der Gesetzentwurf ein guter erster Schritt.
Erfolg für die Internet-Enquete
Das Thema Missbrauch von Abmahnungen sei auch in der Enquete-Kommission intensiv diskutiert worden. „Ich freue mich daher außerordentlich, dass unsere Ideen so schnell in der Tagespolitik aufgegriffen wurden und die Arbeit der Internetenquete so schnell Früchte trägt.“
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam werden, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt wurden. Zudem sollen die Bürger stärker vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren entstanden sind.