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VDS-Urteil ist Meilenstein auf dem Weg zum Schutz der Bürger

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki will die VDS kippen
23.06.2017

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Der Eilantrag eines Münchner Internetanbieters hat vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Erfolg: Das Unternehmen muss vorerst keine Internetzugangsdaten seiner Kunden für Behörden bereithalten, da dies laut Urteilsbegründung "mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar" ist. Wolfgang Kubicki sieht die Rechtsauffassung der Freien Demokraten bestätigt: "Diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Schutz der Bürger vor einem übergriffigen Staat", lobt der FDP-Vize.

In ihrer Begründung verweisen die Richter auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016. Demnach darf es keine generelle, anlasslose Massenüberwachung der Bevölkerung geben. Der EuGH ist der Ansicht, dass nur begrenzt gespeichert werden darf, etwa, wenn jemand als Gefährder eingestuft wird. Eine erste Version der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wurde 2010 vom Verfassungsgericht gekippt. Wenn es nach den Freien Demokraten geht, erleidet das jetzige Gesetz das gleiche Schicksal: "Wir sind sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde im Ergebnis erfolgreich sein wird, denn bereits am 21.12.2016 hat der Europäische Gerichtshof zum wiederholten Mal entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta unvereinbar ist", so Kubicki.

Hintergrund

Eigentlich gilt ab dem ersten Juli 2017 die Vorratsdatenspeicherung. Das bedeutet: Provider, Mobilfunkkonzerne und andere Kommunikationsunternehmen müssen speichern, wer wann mit wem wie lange kommuniziert hat und diese Daten für Behörden bereitstellen. Standortdaten müssen für vier Wochen gespeichert werden, andere Informationen zehn Wochen. Neben Spacenet geht auch die Deutsche Telekom mit einem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung vor. Das Unternehmen streitet darum, in welcher Form IP-Adressen gespeichert werden müssen. Außerdem stehen noch Beschwerden von Einzelpersonen und NGOs beim Verfassungsgericht aus.

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