13.05.2008FDP-FraktionInnenpolitik

VAN ESSEN: Späte Einsicht der Koalition beim Sexualstrafrecht

BERLIN. Zu der Einigung innerhalb der Koalition über eine Änderung des Sexualstrafrechts und dem Verbot der Verbreitung pornographischer Schriften erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Koalition endlich Abstand genommen hat von ihren Ursprungsplänen zur Änderung des Sexualstrafrechts. Es war völlig unverständlich, warum der Gesetzentwurf der Koalition eine Aufhebung des Täteralters beim sexuellen Missbrauch vorsah. Die Einigung sieht nun vor, dass das Mindestalter des Täters wieder 18 Jahre betragen muss. Ein Schritt in die richtige Richtung ist auch der unterschiedliche Strafrahmen von Kinder- und Jugendpornographie. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass der Gesetzentwurf sich nur eng auf die Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses beschränkt. Die Erhöhung der Schutzaltersgrenze von 16 auf 18 Jahre muss daher auf die Fälle beschränkt werden, in denen der sexuelle Missbrauch in Form der Duldung oder Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt erfolgt. Der Gesetzentwurf der Koalition kann nur dann zustimmungsfähig sein, wenn er die Balance zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch wahrt. Die Erprobung der Sexualität muss für Jugendliche unbelastet von der Befürchtung, in Strafverfahren verwickelt zu werden, möglich sein. Einvernehmliche jugendtypische sexuelle Beziehungen dürfen nicht in rechtliche Grauzonen gedrängt werden. Die ursprünglichen Pläne von CDU/CSU und SPD haben die sexuelle Reife und Erfahrung von jungen Menschen total verkannt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso das Umdenken bei der Koalition erst so spät eingesetzt hat.
594-van_essen-sexualstrafrecht2_0.pdf

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