VAN ESSEN: Opfer von Sexualverbrechen nicht vergessen
BERLIN. Zu der Ankündigung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sie wolle einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern vorlegen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:
Bei der aktuellen Diskussion über eine Reform des Sexualstrafrechts dürfen die Rechte der Opfer nicht vergessen werden. Aus der Sicht von SPD und CDU/CSU wird die Debatte nur einseitig aus der Sicht der Täter geführt. Strafverschärfungen allein werden dem Thema nicht gerecht. Die FDP hat immer wieder darauf hingewiesen, dass man nur dann glaubwürdig über Sexualverbrechen diskutieren kann, wenn man die Interessen der Opfer angemessen berücksichtigt. Wer erlebt hat, welche Auswirkungen die Ermordung eines kleinen Kindes auf dessen Familie hat, weiß, in welcher Verantwortung wir stehen, Opfer und ihre Interessen ernst zu nehmen. Insbesondere in den Fällen, wo Kinder Opfer eines sexuellen Gewaltverbrechens werden, ist die intensive psychologische Betreuung der Eltern unerläßlich. Es fehlen bislang Leistungen wie die Beratung und psychologische Betreuung des Opfers im Opferentschädigungsgesetz. Solche Forderungen finden sich in den Vorschlägen von SPD und CDU/CSU leider nicht.
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