VAN ESSEN: Kinder stark machen gegen die Gefahren von sexuellem Missbrauch
BERLIN. Zu den Plänen der rot-grünen Bundesregierung zur Änderung des Sexualstrafrechts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:
Die Vorschläge von Rot-Grün zur Änderung des Sexualstrafrechts sind nicht der angekündigte große Wurf, sondern vielmehr nur heiße Luft. Das Sexualstrafrecht ist bereits in der 13. Wahlperiode unter maßgeblicher Beteiligung der FDP harmonisiert worden. Viele der jetzt angeblich neuen Forderungen, sind bereist damals als nicht praxistauglich verworfen worden. Gegen die Forderung, künftig die Nichtanzeige von Sexualstraftaten unter Strafe zu stellen, bestehen große Bedenken. Jeder potentielle Zeuge bewegt sich damit künftig zwischen einer Strafbarkeit von falscher Verdächtigung und der Nichtanzeige geplanter Straftaten. Denunzianten ist damit Tür und Tor geöffnet. Man kann dieses Problem nicht mit den Mitteln des Strafrechts regeln. Notwendig ist vielmehr, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in diesem Punkt zu stärken. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern darf keiner wegsehen. Bewusstsein läßt sich aber nicht per Gesetz verordnen. Wichtig ist vielmehr, dass wir Kinder stark machen. Kinder müssen vorbereitet werden, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, auf diesem Gebiet wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
Der Erweiterung von Gen-Tests auch auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung steht die FDP positiv gegenüber. Da gerade in diesem Bereich die Rückfallquote der Täter sehr hoch ist, kann eine solche Änderung geeignet sein, die Ermittlung von Straftaten für die zuständigen Behörden zu erleichtern.
Bettina Lauer - Telefon (0 30) 2 27-5 57 36 - pressestelle@fdp-bundestag.de