08.03.2006FDP-FraktionInnenpolitik

VAN ESSEN: FDP fordert eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz

BERLIN. Zu dem heute von der FDP-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag "Jugendstrafvollzug verfassungsfest gestalten" erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfaktion, Jörg VAN ESSEN:

Die FDP hat heute einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Jugendstrafvollzugsgesetz vorzulegen.
Der Jugendstrafvollzug muss endlich auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden. Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche hat erneut gezeigt, wie dringend ein eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz ist. Einheitliche Mindestvoraussetzungen für erzieherische Kriterien sowie für die Erreichung des Erziehungsziels im Jugendstrafvollzug sind derzeit nicht verbindlich festgelegt. Strafvollzug ist ein Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte des Einzelnen. In grundrechtssensiblen Bereichen darf es keine rechtsfreien Räume geben. Der Jugendstrafvollzug wird daher einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Mehr noch als im Erwachsenenstrafvollzug ist eine bundeseinheitliche Regelung des Jugendstrafvollzugs notwendig. Insbesondere ein einheitliches Vollzugsziel ist im Jugendstrafvollzug unerlässlich. Ziel eines Jugendstrafvollzugsgesetzes muss, in Anlehnung an das Jugendstrafrecht, eine auf ein Leben ohne Straftaten gerichtete Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sein.
Bund und Länder sind jetzt gemeinsam aufgefordert, schnellstens ein verfassungskonformes Jugendstrafvollzugsgesetz auf den Weg zu bringen.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

322-van_essen-jugendstrafvollzugsgesetz_0.pdf

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