18.07.2005FDP-Fraktion

VAN ESSEN: Bundesverfassungsgericht bestätigt Bedenken der FDP gegen den Europäischen Haftbefehl

BERLIN. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl vom 13. Juni 2002 erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Das Urteil ist nach der bemerkenswerten öffentlichen Verhandlung keine Überraschung. Der EU-Rahmenbeschluss musste in nationales Recht umgesetzt werden. Aber bereits in den Beratungen zum Europäischen Haftbefehl im Deutschen Bundestag hat die FDP-Bundestagsfraktion schwere Kritik und grundsätzliche rechtsstaatliche Bedenken geäußert, welche wir durch das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt sehen. Die Bundesregierung hätte nicht zulassen dürfen, dass der Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl in Brüssel entschieden wird. Der Rahmenbeschluss setzt eine Harmonisierung des europäischen Strafrechts bzw. Strafprozessrechts voraus, welche bislang nicht erfolgt ist. So hat man den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Bereits hier hätte die Bundesregierung ihren Einfluss auf europäischer Ebene frühzeitig geltend machen müssen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass nach den sorgfältigen und umfassenden Beratungen und Anhörungen des Rechtsausschusses von allen Sachverständigen darauf hingewiesen worden ist, dass der deutschen Justiz ausreichend Möglichkeiten gegeben waren, rechtsstaatlich bedenkliche Auslieferungsentscheidungen zu verhindern.
Durch das Urteil gilt bis zu einer Neufassung des Gesetzes der Rechtszustand wie vor dem 23. August 2004. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte daher ein Anlass sein, in Zukunft den Deutschen Bundestag frühzeitig in die Beratungen über europäische Rechtsakte einzubeziehen. Die FDP wird sich intensiv in den europäischen Gremien dafür einsetzen, ein gemeinsames europäisches Straf- und Strafprozessrecht voranzubringen.

Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
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