25.02.2003FDP-FraktionSicherheitspolitik

VAN ESSEN: AWACS-Einsatz über der Türkei ohne Bundestagsmandat rechtswidrig

BERLIN. Zur möglichen Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an AWACS-Einsätzen über der Türkei erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Soldaten der Bundeswehr dürfen nur an AWACS-Einsätzen über der Türkei teilnehmen, wenn der Deutsche Bundestag dem Einsatz vorher zugestimmt hat.
Die Aussagen der Bundesregierung, wonach die geplanten AWACS-Einsätze über der Türkei defensiver Natur seien, sind eine grobe Verfälschung von Tatsachen. Eine Trennung zwischen offensiv und defensiv ist bei den technischen Möglichkeiten von AWACS nicht vorzunehmen, da sich aus einer defensiven Aufklärungstätigkeit jederzeit eine offensive Einsatzoption ergeben kann.
Es gibt somit nur zwei Kriterien, die über die Notwendigkeit einer Beteilung des Deutschen Bundestages entscheiden:
1. Handelt es sich um eine NATO-Übung über der Türkei ohne Kriegsgefahr, dürfen deutsche Besatzungsmitglieder auch ohne Zustimmung des Parlamentes mitfliegen.
2. Werden jedoch AWACS im Rahmen einer Operation bewaffneter Streitkräfte eingesetzt, auch defensiv, muss der Deutsche Bundestag vorher darüber befinden, ob Bundeswehrsoldaten in den AWACS-Besatzungen verbleiben dürfen oder nicht.
Im aktuellen Fall ist nicht auszuschließen, dass es im Irak zu einer Operation bewaffneter Streitkräfte kommt. Deshalb muss der Deutsche Bundestag schnellstens mit der Thematik befasst werden.
Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb in jeder Beziehung den Wunsch der Truppenkameradschaft des AWACS-Verbandes nach Rechtssicherheit.

Bettina Lauer - Telefon [030] 227-55736 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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