FDP-FraktionNetzpolitikUrheberrecht muss fürs Netz neu definiert werden
Jimmy Schulz03.03.2013Im „nordbayern.de“- Interview äußert sich FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz über den Wert der Anonymität in der digitalen Welt und die Neudefinition des Urheberrechts. Hart ins Gericht ging Schulz mit sogenannten „Abmahnanwälten“. Diese verklagen Betreiber von Facebook-Seiten wegen der Foto-Darstellung von geteilten Inhalten. „Letztlich geht es hier um Bilder von der Größe einer Briefmarke. Wer das verbieten will, der hat nicht verstanden, wie das Internet funktioniert“, so Schulz.
Im Januar wurden Seitenbetreiber einer gewerblichen Facebook-Seite erstmals aufgrund von Urheberrechtsverletzungen durch das Vorschaubild der Teilen-Funktion abgemahnt. Im Auftrag der Klägerin wurden 1.200 Euro Schadensersatz gefordert. „Das ist Missbrauch eines wichtigen Rechtsmittels durch schwarze Schafe, die sich Anwalt nennen, es aber beileibe nicht mehr sind“, so Schulz. Er forderte, dem Geschäftsmodell “Abmahn-Anwalt” das Wasser abzugraben.
Altes Urheberrecht in nur bedingt kompatibel
Für den Obmann der Internet-Enquete ist dies ein geeignetes Beispiel, um zu erklären, warum sich das bestehende Urheberrecht nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen läßt. Das Urheberrecht stamme aus einer analogen Zeit, als es um Information auf einem physikalischen Träger ging, erklärte Schulz. „In Zukunft geht es eher um den Wert einer Information selbst. Das Urheberrecht ist deswegen in vielerlei Hinsicht nicht mehr mit einer digitalisierten und vernetzten Welt kompatibel.“ Hier müsse ein internationaler Denkprozess angestoßen werden, machte er deutlich. Dabei sei wichtig, dass ein fairer Ausgleich stattfindet zwischen denen, die etwas schaffen, und denen, die es konsumieren.
Kleinstbeiträge fördern Wertschätzung von Informationen
Der FDP-Internet-Experte hob die Chancen von Micro Payment-Online-Bezahlsystemen hervor. Dabei wird durch das Bezahlen von Kleinstbeträgen verhindert, dass Konsumenten durch das Angebot im Netz nicht gänzlich die Tatsache aus den Augen verlieren, dass Informationen einen gewissen Wert haben. Schulz sieht darin auch eine Chance für kleine Zeitungen, die wegen der sinkenden Auflage ihren Lokalteil aufgeben mussten.
Anonymität ein wichtiger Bestandteil der Netzfreiheit
Anonymität ist für den FDP-Netzpolitiker ein entscheidender Bestandteil der Meinungsfreiheit und des Schutzes der Privatsphäre im Netz. "Blogger aus arabischen Ländern zum Beispiel, die über den Arabischen Frühling schreiben, können das nicht unter ihrem echten Namen tun - selbst wenn sie in Deutschland wohnen. Das wäre lebensgefährlich", sagte Schulz im Interview.
Netiquette macht die Gesellschaft, nicht der Staat
Damit die Anonymität nicht negativ ausgenutzt werde, brauche das Internet aber ein gemeinsames Wertesystem. In den Anfangszeiten habe es die Netiquette gegeben, durch die sich der Umgang der damals wenigen Menschen im Netz geregelt habe, erinnerte sich der FDP-Politiker. „Das ist verloren gegangen, weil sich das Netz einfach zu schnell entwickelt hat. Ich denke aber, dass das durchaus noch kommt: In 20 Jahren werden kaum noch junge Mädchen Bilder hochladen, wie sie leicht bekleidet und angetrunken auf einem Tisch tanzen.“ Für den Liberalen ist aber auch klar, dass sich eine solche Netz-Kinderstube nicht durch die Politik künstlich indoktrinieren lässt. „Das muss sich aus der Gesellschaft heraus entwickeln“, unterstrich Schulz.
Hintergrund
Am Montag, 28. Januar 2013, tagt die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" unter Vorsitz von Axel E. Fischer (CDU/CSU) zum letzten Mal. Zwischen Mai 2010 und Januar 2013 hatte die Enquete in 20 Gesamtsitzungen und 179 Projektgruppensitzungen getagt. Fünf Zwischenberichte sind bereits erschienen, fünf weitere beraten und beschlossen.
Urheberrecht muss fürs Netz neu definiert werden
Jimmy SchulzIm „nordbayern.de“- Interview äußert sich FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz über den Wert der Anonymität in der digitalen Welt und die Neudefinition des Urheberrechts. Hart ins Gericht ging Schulz mit sogenannten „Abmahnanwälten“. Diese verklagen Betreiber von Facebook-Seiten wegen der Foto-Darstellung von geteilten Inhalten. „Letztlich geht es hier um Bilder von der Größe einer Briefmarke. Wer das verbieten will, der hat nicht verstanden, wie das Internet funktioniert“, so Schulz.
Im Januar wurden Seitenbetreiber einer gewerblichen Facebook-Seite erstmals aufgrund von Urheberrechtsverletzungen durch das Vorschaubild der Teilen-Funktion abgemahnt. Im Auftrag der Klägerin wurden 1.200 Euro Schadensersatz gefordert. „Das ist Missbrauch eines wichtigen Rechtsmittels durch schwarze Schafe, die sich Anwalt nennen, es aber beileibe nicht mehr sind“, so Schulz. Er forderte, dem Geschäftsmodell “Abmahn-Anwalt” das Wasser abzugraben.
Altes Urheberrecht in nur bedingt kompatibel
Für den Obmann der Internet-Enquete ist dies ein geeignetes Beispiel, um zu erklären, warum sich das bestehende Urheberrecht nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen läßt. Das Urheberrecht stamme aus einer analogen Zeit, als es um Information auf einem physikalischen Träger ging, erklärte Schulz. „In Zukunft geht es eher um den Wert einer Information selbst. Das Urheberrecht ist deswegen in vielerlei Hinsicht nicht mehr mit einer digitalisierten und vernetzten Welt kompatibel.“ Hier müsse ein internationaler Denkprozess angestoßen werden, machte er deutlich. Dabei sei wichtig, dass ein fairer Ausgleich stattfindet zwischen denen, die etwas schaffen, und denen, die es konsumieren.
Kleinstbeiträge fördern Wertschätzung von Informationen
Der FDP-Internet-Experte hob die Chancen von Micro Payment-Online-Bezahlsystemen hervor. Dabei wird durch das Bezahlen von Kleinstbeträgen verhindert, dass Konsumenten durch das Angebot im Netz nicht gänzlich die Tatsache aus den Augen verlieren, dass Informationen einen gewissen Wert haben. Schulz sieht darin auch eine Chance für kleine Zeitungen, die wegen der sinkenden Auflage ihren Lokalteil aufgeben mussten.
Anonymität ein wichtiger Bestandteil der Netzfreiheit
Anonymität ist für den FDP-Netzpolitiker ein entscheidender Bestandteil der Meinungsfreiheit und des Schutzes der Privatsphäre im Netz. "Blogger aus arabischen Ländern zum Beispiel, die über den Arabischen Frühling schreiben, können das nicht unter ihrem echten Namen tun - selbst wenn sie in Deutschland wohnen. Das wäre lebensgefährlich", sagte Schulz im Interview.
Netiquette macht die Gesellschaft, nicht der Staat
Damit die Anonymität nicht negativ ausgenutzt werde, brauche das Internet aber ein gemeinsames Wertesystem. In den Anfangszeiten habe es die Netiquette gegeben, durch die sich der Umgang der damals wenigen Menschen im Netz geregelt habe, erinnerte sich der FDP-Politiker. „Das ist verloren gegangen, weil sich das Netz einfach zu schnell entwickelt hat. Ich denke aber, dass das durchaus noch kommt: In 20 Jahren werden kaum noch junge Mädchen Bilder hochladen, wie sie leicht bekleidet und angetrunken auf einem Tisch tanzen.“ Für den Liberalen ist aber auch klar, dass sich eine solche Netz-Kinderstube nicht durch die Politik künstlich indoktrinieren lässt. „Das muss sich aus der Gesellschaft heraus entwickeln“, unterstrich Schulz.
Hintergrund
Am Montag, 28. Januar 2013, tagt die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" unter Vorsitz von Axel E. Fischer (CDU/CSU) zum letzten Mal. Zwischen Mai 2010 und Januar 2013 hatte die Enquete in 20 Gesamtsitzungen und 179 Projektgruppensitzungen getagt. Fünf Zwischenberichte sind bereits erschienen, fünf weitere beraten und beschlossen.