15.04.2016Die Fraktionschefs im EU-Parlament haben sich auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geeinigt. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer begrüßte diese Entscheidung: Es sei das geeignete Format, die Enthüllungen aufzuarbeiten. "Wir haben hier nicht nur ein überragendes Aufklärungsinteresse, sondern müssen auch prüfen, ob unsere Rechtsinstrumente ausreichend sind", verdeutlichte der Freidemokrat.
Es gehe dabei um potenzielle Straftaten wie Steuerhinterziehung, Betrug und Geldwäsche, führte Theurer aus. Er hob hervor, dass es sich bei den Panama Papers um das bislang größte Datenleck aller Zeiten handle, das über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt ist und das nicht nur strafrechtliche Ermittlungen, sondern auch politische Aufarbeitung nach sich ziehen müsse. "Wenn die Bürger den Eindruck bekämen, dass die Verwicklungen von Spitzen-Politikern, Leistungssportlern, Top-Managern und Großbanken unter den Teppich gekehrt werden, würde dies Populisten und Rechts-Außen-Ängsteschürern Rückenwind geben", mahnte er.
Mit den Steuer-Sonderausschüssen TAXE 1 und TAXE 2 zur Aufklärung von LuxLeaks hätten bereits bedeutende Arbeit geleistet im Kampf gegen Steuer-Vermeidung und Steuerhinterziehung innerhalb der EU. Der Abschluss-Berichtsentwurf soll im Mai vorliegen. Diese Arbeit dürfe angesichts der Panama Papers nicht in den Hintergrund rücken. Er kündigte an: "Nahtlos daran anknüpfen wird dann die Arbeit des neuen Untersuchungsausschusses."
Ein regelrechter Untersuchungsausschuss muss sich im Gegensatz zu einem Sonder-Ausschuss auf Rechtsbruch beschränken. Da es sich bei LuxLeaks um bis dato oftmals legale, aggressive Steuermeidungspraktiken durch international agierende Großkonzerne handelt, bei Panama Papers aber um Rechtsverstöße, sind zwei unterschiedliche Ausschussformate nötig und angemessen.
Untersuchungsausschuss soll Enthüllungen aufarbeiten
Michael TheurerDie Fraktionschefs im EU-Parlament haben sich auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geeinigt. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer begrüßte diese Entscheidung: Es sei das geeignete Format, die Enthüllungen aufzuarbeiten. "Wir haben hier nicht nur ein überragendes Aufklärungsinteresse, sondern müssen auch prüfen, ob unsere Rechtsinstrumente ausreichend sind", verdeutlichte der Freidemokrat.
Es gehe dabei um potenzielle Straftaten wie Steuerhinterziehung, Betrug und Geldwäsche, führte Theurer aus. Er hob hervor, dass es sich bei den Panama Papers um das bislang größte Datenleck aller Zeiten handle, das über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt ist und das nicht nur strafrechtliche Ermittlungen, sondern auch politische Aufarbeitung nach sich ziehen müsse. "Wenn die Bürger den Eindruck bekämen, dass die Verwicklungen von Spitzen-Politikern, Leistungssportlern, Top-Managern und Großbanken unter den Teppich gekehrt werden, würde dies Populisten und Rechts-Außen-Ängsteschürern Rückenwind geben", mahnte er.
LuxLeaks-Lektionen
Mit den Steuer-Sonderausschüssen TAXE 1 und TAXE 2 zur Aufklärung von LuxLeaks hätten bereits bedeutende Arbeit geleistet im Kampf gegen Steuer-Vermeidung und Steuerhinterziehung innerhalb der EU. Der Abschluss-Berichtsentwurf soll im Mai vorliegen. Diese Arbeit dürfe angesichts der Panama Papers nicht in den Hintergrund rücken. Er kündigte an: "Nahtlos daran anknüpfen wird dann die Arbeit des neuen Untersuchungsausschusses."
Hintergrund
Ein regelrechter Untersuchungsausschuss muss sich im Gegensatz zu einem Sonder-Ausschuss auf Rechtsbruch beschränken. Da es sich bei LuxLeaks um bis dato oftmals legale, aggressive Steuermeidungspraktiken durch international agierende Großkonzerne handelt, bei Panama Papers aber um Rechtsverstöße, sind zwei unterschiedliche Ausschussformate nötig und angemessen.