FDPGefährder-Gesetz

Unendlichkeitshaft passt nicht in den Rechtsstaat

Die Union hebelt den Rechtsstaat ausDie Union hebelt den Rechtsstaat aus
21.07.2017

In Bayern hat die CSU eine Art Unendlichkeitshaft eingeführt: Ab August darf der Staat die Menschen schon wegen "drohender Gefahr" unbefristet wegsperren. Dabei werde die Union langsam selbst zu einer Gefahr für die Bürger, monierte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. "Wer die gesetzliche Grundlage dafür schaffen will, dass Menschen ohne Urteil jahrelang im Gefängnis sitzen können, bewegt sich bürgerrechtlich auf Erdogan-Niveau", rügte der Jurist.

Es sei ein Trugschluss zu glauben, die Aushöhlung von Bürgerrechten würde zwingend zu mehr Sicherheit führen, so Kubicki weiter. "Wir brauchen keine dumme und verfassungswidrige Gesetzesverschärfung, sondern eine modern ausgestattete Polizei und Justizbehörden, die die gesetzlichen Regelungen konsequent anwenden", unterstrich er. "Wer so schlechte Gesetze macht, darf sich über eine immer höhere Belastung des Bundesverfassungsgerichts nicht wundern."

Unbefristete Vorbeugehaft ist grundrechtswidrig

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte: "Das Konstrukt der 'drohenden Gefahr' als Kriterium für unbegrenzte Haft heranzuziehen ist grob rechtsstaatswidrig." Die bayerische Staatsregierung schieße maßlos über das Ziel hinaus, findet auch FDP-Landesgeneralsekretär Daniel Föst. "Jemanden, der keine Straftat begangen hat, unbefristet einzusperren, ist völlig inakzeptabel", kritisierte er.

Dass Menschen ohne Gerichtsprozess jahrelang im Gefängnis sitzen, kenne man aus autoritären Staaten, aber in einem Rechtsstaat habe dies keinen Platz, verdeutlichte Föst. "Die CSU opfert elementare Grundrechte auf dem Altar einer trügerischen Sicherheit", mahnte er. Anstatt den Rechtsstaat auszuhöhlen, sollte die Regierung lieber die Sicherheitsbehörden personell und technisch besser ausstatten.

Hintergrund

Mit der Verabschiedung des Polizeiaufgabengesetzes im Bayerischen Landtag hat die CSU die Möglichkeit einer unbefristeten Vorbeugehaft eingeführt. Nach dem neuen Gesetz muss die Begehung einer Straftat nicht mal mehr konkret erkennbar sein, es reicht eine "drohende Gefahr". Die bisherige Befristung der Vorbeugehaft wird aufgehoben.

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