30.04.2013Vätern sollen künftig erweiterte Ansprüche auf Kontakt mit ihrem Kind eingeräumt werden. Am 25. April hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz zur Stärkung der Rechte von leiblichen Vätern beschlossen. Mit den neuen Regelungen rücke nicht nur der Umgangswunsch des Vaters, sondern insbesondere das Kindeswohl stärker in den Mittelpunkt, betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
„Auch der Kontakt zum leiblichen Vater kann für ein Kind gut und förderlich sein“, so die liberale Ministerin. Bisher sei für ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters entscheidend gewesen, ob dieser bereits eine enge Beziehung zum Kind besaß. Für einen Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist und die Vaterschaft nicht anerkannt hat, gebe es aber oftmals keine Chance, eine solche Beziehung vorher aufzubauen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.
Künftig werde vielmehr entscheidend, ob der leibliche Vater ein „ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat“. Allerdings müssen sich die Interessen der leiblichen Väter stets dem Wohl des Kindes unterordnen, betonte sie. Das Umgangsrecht sei an Hürden geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Stabilität der sozialen Familie im Interesse des Kindes nicht unnötig gefährdet wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entwickelt sich in seinen letzten Entscheidungen parallel dazu, leiblichen Vätern ein stärkeres Umgangsrecht zu gewähren. Das neue Gesetz des Bundestags wird jetzt im Bundesrat beraten.
Umgangsrechte leiblicher Väter gestärkt
Vätern sollen künftig erweiterte Ansprüche auf Kontakt mit ihrem Kind eingeräumt werden. Am 25. April hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz zur Stärkung der Rechte von leiblichen Vätern beschlossen. Mit den neuen Regelungen rücke nicht nur der Umgangswunsch des Vaters, sondern insbesondere das Kindeswohl stärker in den Mittelpunkt, betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
„Auch der Kontakt zum leiblichen Vater kann für ein Kind gut und förderlich sein“, so die liberale Ministerin. Bisher sei für ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters entscheidend gewesen, ob dieser bereits eine enge Beziehung zum Kind besaß. Für einen Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist und die Vaterschaft nicht anerkannt hat, gebe es aber oftmals keine Chance, eine solche Beziehung vorher aufzubauen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.
Künftig werde vielmehr entscheidend, ob der leibliche Vater ein „ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat“. Allerdings müssen sich die Interessen der leiblichen Väter stets dem Wohl des Kindes unterordnen, betonte sie. Das Umgangsrecht sei an Hürden geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Stabilität der sozialen Familie im Interesse des Kindes nicht unnötig gefährdet wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entwickelt sich in seinen letzten Entscheidungen parallel dazu, leiblichen Vätern ein stärkeres Umgangsrecht zu gewähren. Das neue Gesetz des Bundestags wird jetzt im Bundesrat beraten.
Mehr zum Thema