FDPTimoschenko-Urteil

Ukraine muss rechtsstaatliche Defizite aufarbeiten

Leutheusser-Schnarrenberger: "Ukraine muss Rechtsverstöße beenden"
23.07.2013

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verhaftung der ukrainischen Oppositionellen Julija Timoschenko als „willkürlich und rechtswidrig" bewertet. Das Urteil bestätige die bereits mehrfach von der Bunderegierung beanstandeten Defizite in Sachen Justiz und Rechtsstaatlichkeit, die Kiew nun endlich angehen müsse, erklärten Außenminister Guido Westerwelle und Justizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Ukraine wurde wegen ihres Umgangs mit der früheren Regierungschefin verurteilt. Das Straßburger Gericht (EGMR)stellte fest, die Untersuchungshaft Timoschenkos sei "willkürlich und rechtswidrig" gewesen. Außerdem seien mehrere Grundrechte der Politikerin übergangen worden . Die Beschwerde wegen schlechter Behandlung wurde allerdings abgewiesen. Wie die Regierung in Kiew mit dieser Rüge umgeht bleibt abzuwarten.

Außenminister Westerwelle nutze die Bestätigung des Gerichtes, erneut rechtsstaatliche Reformen von der Regierung der Ukraine zu fordern. „Eine unabhängige Justiz und rechtsstaatliche Strafverfahren sind starke Grundpfeiler unserer europäischen Werteordnung.“  Fortschritte in diesen Bereichen seien auf dem Weg der weiteren Annäherung der Ukraine an die Europäische Union von großer Wichtigkeit, erklärte er gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“.

Ukraine muss Rechtsverstöße beenden

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kommentierte: „Der Grad von Demokratie und Rechtstaatlichkeit erweist sich vor allem im Umgang mit politischen Gegnern.“ Das Urteil unterstreiche, dass die Ukraine hier noch einen weiten Weg gehen müsse. Die Liberale fügte hinzu, sie erwarte von Kiew, dass Willkür und Rechtsverstöße generell abgestellt werden.
 

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