TONCAR: Deutschland muss klar gegen mögliches Todesurteil für afghanischen Konvertiten Stellung beziehen
BERLIN. Zum drohenden Todesurteil gegen einen christlichen Konvertiten in Afghanistan erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian TONCAR:
Einem zum Christentum übergetretenen Afghanen, der sich weigert, zum Islam zurückzukehren, droht in Afghanistan jetzt die Todesstrafe. Sollte er tatsächlich verurteilt und das Urteil gar vollstreckt werden, muss das drastische Auswirkungen auf die deutsche Afghanistan-Politik haben. Deutschland ist mit seinem starken politischen, militärischen und finanziellen Engagement gewissermaßen der Pate des afghanischen Verfassungsprozesses. Zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit gehört selbstverständlich die Unabhängigkeit der Justiz - und wir dürfen uns im Grundsatz in die Rechtsprechung nicht einmischen. Aber die Religionsfreiheit gehört zu den unabdingbaren Menschenrechten. Wenn ein Mensch mit dem Tode bestraft wird, weil er von diesem Menschenrecht Gebrauch macht, kann und darf das nicht hingenommen werden.
Deutschland kann als Pate des afghanischen Rechtssytems diese schlimme Menschenrechtsverletzung nicht dulden.
Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, frühzeitig ein unmissverständliches Signal an den afghanischen Präsidenten Karsai zu senden: Sollte das Todesurteil gegen diesen Christen ausgesprochen und die Vollstreckung vom Präsidenten abgesegnet werden, soll Deutschland den Umfang seines bisherigen Afghanistan-Engagements auf den Prüfstand stellen. Ferner muss sich Deutschland dafür einsetzen, dass sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem bevorstehenden Gipfel am 23./24. März 2006 auf eine gemeinsame Position in dieser Frage einigen und diese klar vor dem afghanischen Präsidenten vertreten. Darüber hinaus muss Deutschland dafür eintreten, den Fall bei der anstehenden Sitzung des UN-Menschenrechtsrates zur Sprache zu bringen.
Knut Steinhäuser
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