THOMAE: Kabinett beschloss: Rechte leiblicher Väter müssen gestärkt werden
BERLIN. Zum Beschluss des Gesetzes für ein neues Umgangsrecht für leibliche, nicht rechtliche Väter durch das Bundeskabinett erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:
Das Familienrecht wird von Schwarz-Gelb damit modernen Familienformen angepasst. Das neue Umgangsrecht soll in Zukunft die Rechte leiblicher, nicht rechtlicher Väter mit ihren Kindern stärken. Bisher hatten betroffene Väter keine realistische Chance, das Umgangsrecht zu bekommen. Das soll sich mit dem schwarz-gelben Gesetz ändern.
Das höchste Gebot bleibt selbstverständlich das Wohl des Kindes und die Stabilität seines Umfelds. Ein intaktes Familiengefüge soll nicht durch den Wunsch eines leiblichen, nicht rechtlichen Vaters nach dem Umgang mit seinem Kind gestört werden.
Aber ein Vater bekommt dann die Möglichkeit, mit seinem Kind mehr Zeit zu verbringen, wenn er bewiesen hat, dass er bereit ist, Verantwortung für sein Kind zu übernehmen.
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