12.02.2003FDP-FraktionGesundheitspolitik

THOMAE: Gießkannenprinzip nützt niemandem

BERLIN. Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom heutigen Tag zu der Frage, ob Kinder von der beitragsfreien Familienversicherung ausgeschlossen werden können, wenn der Hauptverdiener in der privaten Krankenversicherung versichert ist, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter THOMAE:

Es ist gut verdienenden Eltern zumutbar, den Mindestbeitrag für ihre Kinder dafür zu leisten, dass sie die volle medizinische Versorgung im Krankheitsfall haben. Wenn ein Elternteil in der PKV versichert ist, muss das Kind entweder in der privaten Krankenversicherung gesondert abgesichert werden oder wird mit einem eigenen Beitrag in der GKV abgesichert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes begrüße ich, weil es klar macht, dass in erster Linie die Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind. Die Gemeinschaft ist erst dann gefragt, wenn Eltern wegen zu geringen Verdienstes nicht in der Lage sind, ihren Kindern einen umfassenden Schutz zu ermöglichen. Eine Gießkannenpolitik, die gleichmäßig soziale Leistungen auf alle verteilt, schwächt die Solidarität. Wenn jeder Anspruch auf Zuwendung hat, bleibt für diejenigen, die Unterstützung brauchen, zu wenig übrig.

Bettina Lauer - Telefon (030) 227 54618 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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