THOMAE: Gesetz zur Beschneidung von Jungen schafft Klarheit - Chance auf breite Mehrheit im Bundestag
BERLIN. Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Beschneidung von Jungen durch das Bundeskabinett erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:
Der Gesetzentwurf sorgt für Rechtssicherheit bei Beschneidungen von Jungen. Durch das Urteil des LG Köln vom 26. Juni 2012 wurde unter den Betroffenen große Verunsicherung ausgelöst. Nun stellen wir klar, unter welchen Voraussetzungen Beschneidungen von Jungen in Deutschland zulässig sind. Dabei werden die einschlägigen Grundrechte aus Artikel 2, 4 und 6 des GG in einen vernünftigen Ausgleich gebracht.
Mit Blick auf Art. 6 GG (Erziehungsrecht der Eltern) ist zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich auf eine religiös begründete Motivation der Eltern verzichtet. Anderenfalls hätten wird die absurde Situation, dass der Staat im Streitfall herausfinden müsste, ob die religiöse Überzeugung der Eltern hinreichend ausgeprägt ist. Dies kann keine Aufgabe von Behörden sein. Wir haben und wollen keine Religionsbehörde.
Das Gesetz schafft hinsichtlich Art. 4 GG keinen religiösen Sondertatbestand. Es legitimiert lediglich eine Praxis, die seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland anerkannt ist.
Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 GG wird dadurch ausreichend geschützt, dass die Beschneidung dann unzulässig ist, wenn durch sie, auch unter Berücksichtigung ihres Zweckes, das Kindeswohl gefährdet wird. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen der Eingriff für das Kind, zum Beispiel aufgrund einer Erbkrankheit wie Hämophilie, eine besondere Gefährdung darstellt.
Mit diesem ausgewogenen Entwurf besteht die große Chance, im Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit über die Fraktionsgrenzen hinweg zu erzielen und so ein starkes Signal für eine tolerante Gesellschaft auszusenden.
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