30.01.2013FDP-FraktionFamilienpolitik

THOMAE: Die Sorge ums Sorgerecht ist beendet

BERLIN. Der Deutschen Bundestag verabschiedet morgen die Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern. Dazu erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:

Die schwarz-gelbe Reform verbessert das Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern in drei Punkten. Es wird ein neues Leitbild verankert. Dieses besagt, dass es für das Kind grundsätzlich am besten ist, wenn es von beiden sorgeberechtigten Eltern erzogen wird. Weiter erleichtern wir den Zugang zur gemeinsamen Sorge. Sie wird künftig bereits erteilt, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, das Sorgerechtsverfahren zu beschleunigen, wenn der andere Elternteil zum Antrag auf gemeinsame Sorge keine Stellungnahme abgibt oder darin keine kindeswohlrelevanten Gründe nennt.
Die Kritik am beschleunigten Verfahren ist unberechtigt. Die Schwelle zum ordentlichen Verfahren ist gering. Die Mutter muss keinen juristisch ausgefeilten Schriftsatz vorlegen. Sie muss lediglich Gründe gegen die gemeinsame Sorge nennen, die sich auf das Wohl des Kindes beziehen. Auch die vorgesehene Sechs-Wochen-Frist ist angemessen. Die Frage nach der gemeinsamen Sorge kommt nicht überraschend. Sie kann vielmehr während der gesamten Schwangerschaft unter den Eltern beraten werden. Insgesamt passen wir mit der Reform das Recht an veränderte gesellschaftliche Strukturen an.
75-thomae-sorgerecht_94.pdf

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