THIELE: Wiederaufleben der Vermögensteuer - ein weiterer Schlag gegen Konjunktur und Arbeitsplätze
BERLIN. Zu den Bestrebungen mehrerer SPD-geführter und von der SPD-Bundestagsfraktion unterstützter Länder, die Vermögensteuer zu reaktivieren, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und des Finanzausschusses, Carl-Ludwig THIELE:
Der steuerpolitische Amoklauf von Rot-Grün setzt sich unvermindert fort. Es gibt keinen Bereich mehr, bei dem Bürger und Wirtschaft vor dem rot-grünen Steuerzugriff sicher sind. Die Mahnung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das Wachstums- und Beschäftigungsziel lasse sich durch Steuererhöhungen nicht erreichen, wird von der SPD in den Wind geschlagen.
Ein Wiederaufleben der Vermögensteuer würde die gegenwärtige wirtschaftliche Talfahrt weiter beschleunigen, denn davon würde in starkem Maße auch das Betriebsvermögen getroffen. Weit über die Hälfte des Vermögensteueraufkommens wäre von der Wirtschaft zu erbringen, von der man Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen erwartet. Darüber hinaus würde die Vermögensteuer die Mieten beträchtlich belasten, so dass der Wohnungswirtschaft ein weiterer Schlag versetzt würde. Schließlich ist die Vermögensteuer außerordentlich kompliziert und daher verwaltungsaufwendig. Für die laufende Verwaltung der Vermögensteuer wären in der Finanzverwaltung ca. 1.500 bis 1.800 Bedienstete erforderlich, ganz zu schweigen von der Mehrarbeit bei den Steuerpflichtigen und deren Beratern.
Die Betreiber einer Wiederbelebung der Vermögensteuer blenden die Entstehungsgeschichte der derzeitigen Situation bei der Vermögensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer aus. Neu geregelt wurde diese Materie mit dem Jahressteuergesetz 1996 im Anschluss an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995. Das Gericht hatte damals entschieden, dass eine Vermögensteuer nicht erhoben werden dürfe, wenn die Ertragsteuerbelastung des Vermögens in der Nähe von 50 Prozent oder darüber liege, und dass das der persönlichen Lebensführung dienende Vermögen wie das übliche Einfamilienhaus von der Steuer auszunehmen sei. Die Vermögensteuer hätte somit weder von den "Großen" noch von den "Kleinen", sondern nur noch von mittelständischen Steuerpflichtigen weiter erhoben werden können, sie wäre zu einer "Sandwich-Steuer" geworden.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben, dass der Vermögensstamm erhalten bleiben muss.
Bei der somit wohlbegründeten damaligen Entscheidung, die Vermögensteuer nicht mehr weiter zu erheben, wurden aber zur Kompensation der bei den Ländern dadurch entstehenden Einnahmeverluste Ausgleichsmaßnahmen beschlossen: Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde um das Aufkommen der sogenannten privaten Vermögensteuer erhöht. Das heißt, das Aufkommen der privaten Vermögensteuer wurde auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer "draufgeschlagen". Außerdem wurde als weitere Kompensation die Grunderwerbsteuer von 2 Prozent auf 3,5 Prozent erhöht.
Zusammen spült dies seitdem Jahr für Jahr rund 7 Milliarden Mark oder jetzt 3,5 Milliarden Euro in die Länderkassen. Es wäre grotesk, diese für die Nichterhebung der Vermögensteuer bereits erfolgte Kompensation beiseite zu schieben und Bürger und Unternehmen durch eine Reaktivierung der Vermögensteuer zusätzlich zu schröpfen.
Bettina Lauer - Telefon 0 30/2 27-5 57 36 - pressestelle@fdp-bundestag.de