TEUTEBERG-Interview: Der Soli muss für alle ab 2020 wegfallen
Die FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg gab dem „ZDF-Morgenmagazin“ (Montag) das folgende Interview. Die Fragen stellte Mitri Sirin.
Frage: Für 90 Prozent soll der Soli ab 2021 wegfallen. 6,5 Prozent müssten ihn dann nur teilweise zahlen. Warum sind Sie denn dagegen?
Teuteberg: Wir sind dafür, dass er ganz wegfällt, denn er ist vollständig verfassungswidrig ab dem nächsten Jahr. Also muss er auch vollständig wegfallen.
Frage: Es heißt ja im Gesetzesentwurf, dass alles würde jetzt passieren in einem ersten Schritt. Klingt als würde auch der zweite kommen.
Teuteberg: Ja, aber es ist bekannt, dass der Soli auslaufen muss mit dem Jahr 2019 und dann muss er auch für alle wegfallen. Die Verfassung gilt für alle. Da gibt es auch keine teilweise Verfassungswidrigkeit, sondern alle Steuerzahler, die bisher belastet wurden, müssen dann nach Ablauf entlastet werden.
Frage: Was verfassungswidrig ist, das klärt dann natürlich in dem Fall das Bundesverfassungsgericht. Sie drohen mit einer Klage. Ab wann genau wird denn aus der Drohung ernst?
Teuteberg: Jetzt, wenn das so beschlossen wird. Denn die Parteien der Großen Koalition wissen, dass es verfassungswidrig wird zum Jahreswechsel. Es ist eine befristete Sonderabgabe und wer das will, was offenbar die GroKo jetzt macht, nämlich für einen Teil der Steuerzahler diese Abgabe aufrechtzuerhalten, der müsste etwas Anderes tun. Wer die Steuern erhöhen will, der muss dafür einen Gesetzentwurf vorlegen, aber der Soli ist jetzt abzuschaffen.
Frage: Aber nochmal ganz ausdrücklich, weil ja – und es kommt dann oftmals auf kleine Formulierung und Kleinigkeiten an – in einem ersten Schritt, das schreibt der Finanzminister Scholz in diesen Entwurf hinein. Das klingt tatsächlich als käme noch der zweite und womöglich vielleicht dann die Abschaffung für alle.
Teuteberg: Das mag sein, aber er wird eben vollständig verfassungswidrig. Die Frist läuft ab und zwar für alle, die damit belastet werden. Der Solidarpakt läuft ja auch aus. Das war die Begründung für diese Sonderabgabe. Es ist keine normale Steuer. Es hat alle belastet, für die das eingeführt wurde, da muss auch derselbe Personenkreis zum richtigen Zeitpunkt entlastet werden. Alles andere wäre verfassungswidrig.
Frage: Nun braucht ein starker Staat natürlich auch starke Steuereinnahmen und durch die Einführung, die jetzt aktuell geplant ist, würden im ersten Jahr 10 Milliarden Euro wegfallen. Wie soll denn so ein Loch gestopft werden?
Teuteberg: Zum einen hat der Staat gar kein Einnahmenproblem. Wir haben Rekordsteuereinnahmen in den letzten Jahren gehabt. Durch die Niedrigzinsen ist der Bundeshaushalt übrigens auch in den letzten zehn Jahren um rund 350 Milliarden entlastet worden. Das wäre machbar, wenn man es denn will. Und wer übrigens der Meinung ist, mehr Steuern zu brauchen, der soll ehrlich sein und entsprechend unserer Verfassung dann einen Gesetzesentwurf vorlegen, wenn er den Einkommensteuertarif verändern will, wenn er den für einige Steuerzahler erhöhen will. Wir wollen das nicht. Aber auch für diejenigen, die es wollen, gilt unsere Verfassung und da muss man eben die normalen Verfahren und nicht die Hintertür wählen.
Frage: Es soll aber dann doch irgendwie sozial ausgewogen sein, so denkt man sich das dann. Das würde bedeuten, dass ein Topverdiener, wenn er denn über fünf Millionen verdient, davon gibt es ja einige in Deutschland, 140.000 Euro an Steuern sparen würde.
Teuteberg: Das ist so, weil er sie vorher auch zusätzlich gezahlt hat als befristet eingeführte Abgabe. Und das gehört im Rechtsstaat dazu, dass dann derselbe Personenkreis, der vorher belastet wurde, auch wieder entlastet wird. Und nochmals: Wer politisch etwas Anderes möchte, kann es ja in den normalen Gesetzgebungsverfahren beantragen. Da müsste man einen Gesetzentwurf vorlegen, dass man den Einkommensteuertarif verändern will, dass man da eine stärkere Progression für vielverdienende Menschen will. Das ist aber etwas Anderes. Was im Moment durch die Hintertür gemacht wird, ist eine nicht mehr rechtmäßige Abgabe einfach zu verlängern für einen Teil der Menschen.
Frage: Klare Haltung der FDP zu dem Gesetzesentwurf des SPD-Finanzministers Scholz. Jetzt vielleicht noch zu einer Reaktion zu etwas, was von der Union kommt. Die CDU-Chefin, die uns später besuchen wird, Annegret Kramp-Karrenbauer hat einen Vorschlag gemacht. Sie möchte wie im Energiesektor die Steuern ändern und einen konkreten Vorschlag hat sie gemacht und zwar eine Abwrackprämie für alte Ölheizungen. Wie finden Sie diesen Vorschlag?
Teuteberg: Wir sind dafür, dass wir etwas für Klimaschutz tun. Übrigens habe ich deshalb auch alle Parteien angeschrieben, damit wir uns über einen nationalen Klimakonsens unterhalten. Aber wir wollen gerade die Fehler der Vergangenheit nicht machen, immer über Einzelmaßnahmen, über irgendwelche Subventionen im Einzelfall zu sprechen, sondern darüber, wie können wir insgesamt unsere Klimaschutzziele erreichen und dann daraus die richtigen Einzelmaßnahmen ableiten. Insofern ist es richtig, bessere Heizungen einzubauen und da etwas für den Klimaschutz zu tun. Aber Abwrackprämien sind nicht unbedingt die richtige Maßnahme dafür und wir sollten uns über ein Gesamtkonzept verständigen und nicht über lauter Einzelmaßnahmen. Die haben wir heute schon in Deutschland: Das EEG zum Beispiel, was sehr teuer ist. Lauter Förderprogramme – übrigens auch für Gebäude – und trotzdem erreichen wir unser Ziel nicht. Da brauchen wir ein glaubwürdigeres Gesamtkonzept.