StiftungBrennpunkt

Terror mit Terror bekämpfen?

Pakistanische Fahne
09.07.2014

Die pakistanische Armee hat die Jihadisten im Land ins Visier genommen und ist mit 30.000 Mann in das Gebiet Waziristan einmarschiert. Dem Militäreinsatz versuchten jedoch nicht nur Terroristen und Rebellen zu entkommen, sondern vor allem die einheimische Zivilbevölkerung, erklärt Stiftungsexperte Olaf Kellerhoff im Brennpunkt. Humanitäre Organisationen kritisierten die Armee, da diese keine Vorsorge für die hunderttausende Flüchtlinge getroffen hat.

Darüber hinaus hat der pakistanische Senat ein neues Gesetz unter dem Namen "Protection of Pakistan Bill 2014" abgesegnet. Dies erlaubt den Sicherheitskräften, Verdächtige zu erschießen, ohne Haftbefehl zu verhaften und Informationen über Anklage und Aufenthaltsort von Gefangenen zurückzuhalten. Ein Sondergericht soll mittels Schnellgerichtsbarkeit einen kurzen Prozess ermöglichen.

"Dies öffnet Menschenrechtsverletzungen Tür und Tor", warnt Kellerhoff. Auch der Stiftungspartner und Direktor der Human Rights Commission of Pakistan, Ibn Abdur Rehman, übt scharfe Kritik am Gesetz. "Das ist ein Angriff auf die Rechte der Bürger", stellt Rehman klar. Pakistan habe nämlich schon ein Anti-Terror-Gesetz sowie Anti-Terror-Gerichte. Beide seien auch schon in fragwürdiger Art genutzt und missbraucht worden. Nach Expertenmeinung hätte eine Nachbesserung der bestehenden Gesetzeslage genügt, denn Vertreibung und staatlich sanktionierte Menschenrechtsverletzungen seien beim Kampf gegen den Extremismus nicht hilfreich. Kellerhoff mahnt: So könnte das neue Gesetz sogar mittelfristig das Gegenteil bewirken und neue Aufständische hervorbringen.

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