14.03.2017Südkoreas Präsidentin Park Geun-hye ist wegen Machtmissbrauchs ihres Amtes enthoben worden. Das Verfassungsgericht in Seoul billigte einen entsprechenden Antrag des Parlaments von Dezember: Ein einmaliger Vorgang seit der Demokratisierung des Landes im Jahr 1987. Im Gespräch mit freiheit.org gibt Lars-André Richter, Büroleiter der Stiftung für die Freiheit in Seoul, seine Einschätzung der Lage.
Die meisten Anklagepunkte, über die die Verfassungsrichter zu befinden hatten, seien interessanterweise zurückgewiesen worden, so der Stiftungsexperte. "Lediglich in einem Punkt folgten sie der Anklage. Ihres Amtes enthoben wurde Frau Park wegen Amtsmissbrauchs", erklärt er. Park habe gegen die Verfassung und geltendes Recht verstoßen, weil sie ihrer Vertrauten Choi Soon-sil Zugang zu Staatsgeheimnissen verschafft und sie bei der Gründung zweier Stiftungen unterstützt habe, über die Bestechungsgelder geflossen sein sollen.
"Mit dem heutigen Tag läuft der Countdown", verdeutlicht der Stiftungsbüroleiter. Innerhalb von 60 Tagen müsse ein neues Staatsoberhaupt gewählt werden. "Die Kandidaten haben sich längst in Stellung gebracht, in Erwartung einer schnellen Amtsenthebung. Vor allem Moon Jae-in, der Frau Park bei den letzten Wahlen Ende 2012 noch unterlegen war, führt gegenwärtig", erläutert er.
Ex-Präsidentin Park werde zunächst ihre Immunität verlieren, so Richter weiter. Damit könne sie wegen des Vorwurfs des Machtmissbrauchs nun auch strafrechtlich belangt werden. "Anders als im Falle eines Rücktritts hat sie keinerlei Anrecht mehr auf die Privilegien, wie sie ehemalige Staatsoberhäupter für gewöhnlich genießen", betont der Stiftungsexperte. "Nicht mal mehr ein Staatsbegräbnis auf dem Seouler Nationalfriedhof bekommt sie dereinst." In Südkorea, wo die Totenverehrung noch eine wichtige Rolle spiele, sei dies "mehr als nur eine makabre Nuance".
In Südkorea läuft der Countdown
Südkorea muss ein neues Staatsoberhaupt wählenSüdkoreas Präsidentin Park Geun-hye ist wegen Machtmissbrauchs ihres Amtes enthoben worden. Das Verfassungsgericht in Seoul billigte einen entsprechenden Antrag des Parlaments von Dezember: Ein einmaliger Vorgang seit der Demokratisierung des Landes im Jahr 1987. Im Gespräch mit freiheit.org gibt Lars-André Richter, Büroleiter der Stiftung für die Freiheit in Seoul, seine Einschätzung der Lage.
Die meisten Anklagepunkte, über die die Verfassungsrichter zu befinden hatten, seien interessanterweise zurückgewiesen worden, so der Stiftungsexperte. "Lediglich in einem Punkt folgten sie der Anklage. Ihres Amtes enthoben wurde Frau Park wegen Amtsmissbrauchs", erklärt er. Park habe gegen die Verfassung und geltendes Recht verstoßen, weil sie ihrer Vertrauten Choi Soon-sil Zugang zu Staatsgeheimnissen verschafft und sie bei der Gründung zweier Stiftungen unterstützt habe, über die Bestechungsgelder geflossen sein sollen.
"Mit dem heutigen Tag läuft der Countdown", verdeutlicht der Stiftungsbüroleiter. Innerhalb von 60 Tagen müsse ein neues Staatsoberhaupt gewählt werden. "Die Kandidaten haben sich längst in Stellung gebracht, in Erwartung einer schnellen Amtsenthebung. Vor allem Moon Jae-in, der Frau Park bei den letzten Wahlen Ende 2012 noch unterlegen war, führt gegenwärtig", erläutert er.
Ex-Präsidentin Park werde zunächst ihre Immunität verlieren, so Richter weiter. Damit könne sie wegen des Vorwurfs des Machtmissbrauchs nun auch strafrechtlich belangt werden. "Anders als im Falle eines Rücktritts hat sie keinerlei Anrecht mehr auf die Privilegien, wie sie ehemalige Staatsoberhäupter für gewöhnlich genießen", betont der Stiftungsexperte. "Nicht mal mehr ein Staatsbegräbnis auf dem Seouler Nationalfriedhof bekommt sie dereinst." In Südkorea, wo die Totenverehrung noch eine wichtige Rolle spiele, sei dies "mehr als nur eine makabre Nuance".