26.10.2016FDPRecht

SUDING: Wahlmöglichkeit und kollektive Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Berlin. Zum Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Homosexueller erklärt die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende KATJA SUDING:

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Opfer des früheren Paragrafen 175 StGB nun endlich entschädigen will. Um allen Betroffenen gerecht zu werden, ist jedoch eine Wahlmöglichkeit erforderlich, die eine individuelle Einmalzahlung oder Opferrente ermöglicht. Andernfalls könnten neue Ungerechtigkeiten entstehen.

Auch wenn eine wirkliche Kompensation der durch den früheren Paragrafen 175 StGB zugefügten Demütigungen und Erniedrigungen durch Geld nicht zu erreichen ist, sollte darüber hinaus mit einer kollektiven Entschädigung von 50 Millionen Euro das Stiftungskapital der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erhöht werden. Das wäre ein klares Signal, dass es nicht nur um die Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern auch eine bessere Zukunft ohne Diskriminierung geht.“

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