StiftungSüdafrika

Südafrikanisches Enteignungsgesetz nach wie vor verfassungswidrig

Hände pflanzen BäumchenSüdafrika ringt mit einer nachhaltigen und gerechten Landreform
30.04.2013

Auch die aktuelle Version des 2008 vor dem südafrikanischen Verfassungsgericht gescheiterten Enteignungsgesetzes bei Bauvorhaben bereitet den Boden für Zwangsenteignungen bei Entschädigungen unter Marktwert. Zu dem Ergebnis kommen die Think-Tank-Partner der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bei der Prüfung der Gesetzesnovelle.

Die liberale Opposition und Zivilgesellschaft in Südafrika erweist sich mal wieder als unverzichtbare Verteidigerin der Grundwerte der progressiven südafrikanischen Verfassung von 1996. Mitte März 2013 gab das südafrikanische Ministerium für öffentliche Arbeiten die überarbeitete Fassung des Enteignungsgesetzes von 2008 zur öffentlichen Kommentierung frei. Nach eingehender Prüfung sieht der Think-Tank-Partner der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, South African Institute of Race Relations (SAIRR), im neuen Gesetzestext zwar einige Verbesserungen, jedoch keine wesentliche Entschärfung.

In seiner Originalfassung von 2008 war das Gesetz verfassungswidrig. Es sah vor, dass statt der Justiz die Regierung über die Angemessenheit von Entschädigungen bei Zwangsenteignungen entscheiden sollte. Obgleich liberale Kräfte in Südafrika, wie beispielsweise der politische Partner der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die Democratic Alliance (DA), eine nachhaltige und gerechte Landreform befürworten, darf diese unter keinen Umständen auf Kosten der in der Verfassung verankerten Eigentumsrechte erfolgen.

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