17.03.2014Das Urteil gegen Uli Hoeneß ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München geht nicht gegen das Urteil in Revision. Der frühere Präsident des FC Bayern München muss damit seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren antreten. FDP-Vize Wolfgang Kubicki befasst sich in einem Gastbeitrag für den "Focus" mit den Argumenten für einen fairen Umgang mit Uli Hoeneß.
Schon vor dem Prozess sei der Fall Hoeneß in einem nie dagewesenen Ausmaß öffentlich und emotional diskutiert worden: „Hat so einer das nötig, können Reiche den Hals nicht voll genug bekommen? Haben Steuerhinterzieher den öffentlichen Pranger nicht nur in Kauf zu nehmen, sondern haben sie diesen vielmehr verdient?“
Der Versuch „eines Teils der medialen Öffentlichkeit“, die Rechtsfindung durch „Ted-Abstimmung“ zu ersetzen, sei „äußerst bedenklich“. Nach dem Urteil müsse Hoeneß jetzt eine Lebensperspektive verbleiben, mahnte Kubicki.
„Denn unser Strafrecht kennt dankenswerterweise keine Rache oder Vergeltung – und das ein Leben lang.“ Mitleid müsse man mit Hoeneß zwar nicht haben, „aber er hat Anspruch darauf, dass auch ihm Gerechtigkeit widerfährt“, so der FDP-Politiker. Mit dem Verbüßen der Strafe sei die Schuld eines Straftäters gegenüber der Gesellschaft getilgt. Er habe daraufhin einen Anspruch auf Resozialisierung.
Strafrecht kennt weder Rache noch Vergeltung
Wolfgang Kubicki findet, wir können froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben.Das Urteil gegen Uli Hoeneß ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München geht nicht gegen das Urteil in Revision. Der frühere Präsident des FC Bayern München muss damit seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren antreten. FDP-Vize Wolfgang Kubicki befasst sich in einem Gastbeitrag für den "Focus" mit den Argumenten für einen fairen Umgang mit Uli Hoeneß.
Der Steuerrechtler forderte in seinem Artikel mehr Respekt vor Hoeneß und nimmt ihn vor persönlichen Angriffen in Schutz. „Wir können froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in denen Gerichte nach Recht und Gesetz urteilen und nicht nach dem ‚gesunden Volksempfinden'“, schrieb der Jurist.
Schon vor dem Prozess sei der Fall Hoeneß in einem nie dagewesenen Ausmaß öffentlich und emotional diskutiert worden: „Hat so einer das nötig, können Reiche den Hals nicht voll genug bekommen? Haben Steuerhinterzieher den öffentlichen Pranger nicht nur in Kauf zu nehmen, sondern haben sie diesen vielmehr verdient?“
Der Versuch „eines Teils der medialen Öffentlichkeit“, die Rechtsfindung durch „Ted-Abstimmung“ zu ersetzen, sei „äußerst bedenklich“. Nach dem Urteil müsse Hoeneß jetzt eine Lebensperspektive verbleiben, mahnte Kubicki.
„Denn unser Strafrecht kennt dankenswerterweise keine Rache oder Vergeltung – und das ein Leben lang.“ Mitleid müsse man mit Hoeneß zwar nicht haben, „aber er hat Anspruch darauf, dass auch ihm Gerechtigkeit widerfährt“, so der FDP-Politiker. Mit dem Verbüßen der Strafe sei die Schuld eines Straftäters gegenüber der Gesellschaft getilgt. Er habe daraufhin einen Anspruch auf Resozialisierung.