FDP-FraktionFinanzpolitik

Steuertricks multinationaler Konzerne bekämpfen

Geldscheine und MünzenGeldscheine und Münzen
22.04.2013

Viele große Konzerne wie Apple, Google oder Amazon zahlen in Deutschland kaum Steuern. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundestag die Regierung aufgefordert, das Projekt „Gegen die Aushöhlung von Steuerbemessungs-grundlagen und Gewinnverschiebung“ fortzusetzen. „Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler das Gefühl haben, sie seien die Dummen, während sich große Unternehmen durch Gestaltungen der Besteuerung entziehen“, erklärte FDP-Finanzpolitiker Daniel Volk.

„Wir haben in diesem Bereich kein Problem der nationalen Gesetzgebung, sondern ein Problem der internationalen Zusammenarbeit mit anderen Staaten“, erklärte Volk. Aus diesem Grund habe die Bundesregierung diese Zusammenarbeit verbessert. Wolfgang Schäuble (CDU) sei der erste Finanzminister, der das Thema „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ aufgegriffen habe, betonte Volk. Das Finanzministerium arbeite eng mit der OECD und den G20 zusammen, um auszuloten, wie im Bereich Gewinn- und Verlustverschiebung zwischen den einzelnen Sitzstaaten die Steuerbemessungsgrundlage gesichert werden kann.

Hintergrund

Das Projekt „Gegen die Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinnverschiebung“ der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zielt darauf ab, die Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen zu ermitteln. Gleichzeitig sollen wirksame Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung und die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage international vereinbart und umgesetzt werden.

Die Regierung soll daran mitwirken, dass künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen nicht mehr möglich sind. Damit soll erreicht werden, dass auch diese Unternehmen ihren fairen Anteil an Steuern dort zahlen, wo die Wertschöpfung stattfindet. Multinationale Konzerne könnten sich dann nicht mehr ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen verschaffen, die nur national tätig sind.

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