21.08.2013Leutheusser-Schnarrenberger warnt: Landesjustizministerin Merks Verschärfungsvorschlag könnte die Pressefreiheit einschränken.
Die Diskussion um eine Verschärfung war entbrannt, nachdem am Montag ein junger Mann im Ingolstädter Rathaus Geiseln genommen hatte. Der Täter hatte schon vorher einer 25-jährigen Mitarbeiterin nachgestellt und dafür Hausverbot erteilt bekommen.
Landesjustizministerin Beate Merk (CSU) hatte eine Ausweitung des Stalking-Paragraphen gefordert. Die bayerische FDP-Landeschefin warnte jedoch vor Schnellschüssen. Merks Ausweitungsvorschlag sei bereits vor geraumer Zeit von den anderen Landesjustizministern „aus fachlichen Gründen“ abgelehnt worden. Eine Ausweitung des Stalking-Paragraphen würde zu einem Anwendungsbereich führen, bei dem unter Umständen auch Journalisten eine Bestrafung fürchten müssten, wenn sie beharrlich versuchen, bestimmte Informationen zu erhalten. Das käme einer Beschneidung der Pressefreiheit nahe.
Leutheusser-Schnarrenberger ist zudem gegen härtere Strafen im Zusammenhang mit Stalking. „Viele Studien haben inzwischen belegt, dass nicht die Höhe der angedrohten Strafen, sondern vielmehr die Angst vorm Erwischt-Werden Täter abschreckt. Ich halte daher wenig von immer härteren Strafen.“ Aus Sicht der Bundesjustizministerin ist entscheidend, wie eine Vorschrift von den Gerichten in der Praxis angewandt wird. Deshalb prüft die Bundesregierung nun die Fälle der vergangenen sechs Jahre.
Stalker-Gesetze überprüfen, Schnellschüsse vermeiden
Nach dem Geiseldrama von Ingolstadt will die Bundesregierung geltende Stalker-Gesetze überprüfen.Leutheusser-Schnarrenberger warnt: Landesjustizministerin Merks Verschärfungsvorschlag könnte die Pressefreiheit einschränken.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in der „Augsburger Allgemeinen“ angekündigt, die geltende Stalking-Gesetzgebung zu überprüfen. Dazu sollen die Urteile seit 2007, dem Jahr der Einführung des Gesetzes, ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage könne dann eine fundierte Diskussion darüber geführt werden, ob es Lücken im Gesetz gibt oder ob der Strafrahmen von bis zu drei Jahren für „einfache“ Stalking-Fälle ausreicht, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Diskussion um eine Verschärfung war entbrannt, nachdem am Montag ein junger Mann im Ingolstädter Rathaus Geiseln genommen hatte. Der Täter hatte schon vorher einer 25-jährigen Mitarbeiterin nachgestellt und dafür Hausverbot erteilt bekommen.
Merks Vorschlag könnte die Pressefreiheit einschränken
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Landesjustizministerin Beate Merk (CSU) hatte eine Ausweitung des Stalking-Paragraphen gefordert. Die bayerische FDP-Landeschefin warnte jedoch vor Schnellschüssen. Merks Ausweitungsvorschlag sei bereits vor geraumer Zeit von den anderen Landesjustizministern „aus fachlichen Gründen“ abgelehnt worden. Eine Ausweitung des Stalking-Paragraphen würde zu einem Anwendungsbereich führen, bei dem unter Umständen auch Journalisten eine Bestrafung fürchten müssten, wenn sie beharrlich versuchen, bestimmte Informationen zu erhalten. Das käme einer Beschneidung der Pressefreiheit nahe.
Leutheusser-Schnarrenberger ist zudem gegen härtere Strafen im Zusammenhang mit Stalking. „Viele Studien haben inzwischen belegt, dass nicht die Höhe der angedrohten Strafen, sondern vielmehr die Angst vorm Erwischt-Werden Täter abschreckt. Ich halte daher wenig von immer härteren Strafen.“ Aus Sicht der Bundesjustizministerin ist entscheidend, wie eine Vorschrift von den Gerichten in der Praxis angewandt wird. Deshalb prüft die Bundesregierung nun die Fälle der vergangenen sechs Jahre.