31.08.2016Islamistische Gewalttäter werden immer jünger, doch der Verfassungsschutz hat sie oft nicht auf dem Radar. Die NRW-Landesregierung will das jetzt ändern. In einer Expertenanhörung des Innenausschusses zu der geplanten Gesetzesänderung warnte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marc Lürbke, davor, allein an den Symptomen herumzudoktern. Die FDP erwarte, dass konsequenter mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen die teilweise sogar bekannten Hintermänner und geistigen Brandstifter vorgegangen wird.
Unter den gewaltbereiten Salafisten in Nordrhein-Westfalen ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine wachsende Zahl Minderjähriger. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Darin ist unter anderem vorgesehen, dem Verfassungsschutz zu erlauben, Personendaten von Jugendlichen schon ab 14 Jahren zu speichern, die als gefährlich eingestuft werden. Bislang ist das erst für 16-Jährige erlaubt.
Bei der Expertenanhörung zu der geplanten Gesetzesänderung befürwortete Lürbke, dass der Verfassungsschutz auch 14-jährige Islamisten in den Blick nehmen kann. Er mahnte zugleich: "Jetzt gilt es zu prüfen, wie diese Regelung verfassungsrechtlich belastbar umgesetzt werden kann." Die Freiheit des Einzelnen müsse geschützt, der Staat dürfe aber nicht seiner Wehrhaftigkeit beraubt werden.
Zum Schutz der Bürger müssten frühzeitig Präventionsmaßnahmen greifen, mit denen die Jugendlichen erreicht werden, bevor sie sich radikalisieren, so Lürbke. Er forderte: "Innenminister Jäger muss vor allem die Frage beantworten, warum eine solche Radikalisierung von bei uns geborenen und aufgewachsenen jungen Menschen innerhalb unserer Gesellschaft erfolgen kann."
Staat muss konsequenter gegen radikale Islamisten vorgehen
Marc Lürbke setzt auf alle Mittel des RechtsstaatesIslamistische Gewalttäter werden immer jünger, doch der Verfassungsschutz hat sie oft nicht auf dem Radar. Die NRW-Landesregierung will das jetzt ändern. In einer Expertenanhörung des Innenausschusses zu der geplanten Gesetzesänderung warnte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marc Lürbke, davor, allein an den Symptomen herumzudoktern. Die FDP erwarte, dass konsequenter mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen die teilweise sogar bekannten Hintermänner und geistigen Brandstifter vorgegangen wird.
Unter den gewaltbereiten Salafisten in Nordrhein-Westfalen ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine wachsende Zahl Minderjähriger. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Darin ist unter anderem vorgesehen, dem Verfassungsschutz zu erlauben, Personendaten von Jugendlichen schon ab 14 Jahren zu speichern, die als gefährlich eingestuft werden. Bislang ist das erst für 16-Jährige erlaubt.
Regelung verfassungsrechtlich belastbar umsetzen
Bei der Expertenanhörung zu der geplanten Gesetzesänderung befürwortete Lürbke, dass der Verfassungsschutz auch 14-jährige Islamisten in den Blick nehmen kann. Er mahnte zugleich: "Jetzt gilt es zu prüfen, wie diese Regelung verfassungsrechtlich belastbar umgesetzt werden kann." Die Freiheit des Einzelnen müsse geschützt, der Staat dürfe aber nicht seiner Wehrhaftigkeit beraubt werden.
Zum Schutz der Bürger müssten frühzeitig Präventionsmaßnahmen greifen, mit denen die Jugendlichen erreicht werden, bevor sie sich radikalisieren, so Lürbke. Er forderte: "Innenminister Jäger muss vor allem die Frage beantworten, warum eine solche Radikalisierung von bei uns geborenen und aufgewachsenen jungen Menschen innerhalb unserer Gesellschaft erfolgen kann."