SOLMS: Wettbewerbsfähige Energiepreise sichern - Industrielle Basis in Deutschland erhalten
BERLIN. Die Arbeitsgruppe Wirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion hat mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf ihrer gemeinsamen Klausurtagung am 9. September 2012 einen Beschluss "Wettbewerbsfähige Energiepreise sichern - Industrielle Basis in Deutschland erhalten" gefasst. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion Hermann Otto SOLMS: Wettbewerbsfähige Energiepreise haben höchste Priorität bei der weiteren Ausgestaltung der Energiewende. Die Akzeptanz für den forcierten Umstieg in das regenerative Zeitalter wird nur erhalten bleiben, wenn die Stromversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft bezahlbar bleibt. Wer wie die Opposition versucht, Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen gegeneinander auszuspielen, missachtet die ökonomischen Zusammenhänge, schädigt unsere Volkswirtschaft und gefährdet damit die Grundlagen unseres Wohlstands und des sozialen Friedens. Die Industriestrompreise in Deutschland bewegen sich bereits heute im europäischen und weltweiten Vergleich am oberen Ende. Sollen weitere Wettbewerbsnachteile verhindert sowie Standorte und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben, muss über noch wirksamere Entlastungen nachgedacht werden. Die Arbeitsgruppen haben vor diesem Hintergrund unter anderem zu folgenden Punkten Beschlüsse gefasst: Der Spitzenausgleich ist über das Jahr 2012 hinaus bis 2022 gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung fortzuführen. Dies ist zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes unerlässlich. Die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Wirtschaftsverbänden über eine sukzessive Steigerung der Energieeffizienz in den Unternehmen unterstreicht, dass Wirtschafts- und Umweltpolitik in Einklang miteinander gebracht werden können. Die erweiterte Besondere Ausgleichsregelung des EEG, mit der deutlich mehr energieintensive Unternehmen eine Begrenzung ihrer EEG-Umlagekosten beantragen können, ist unerlässlich, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht noch stärker beeinträchtigt wird. Die geplante Verordnung zu Abschaltbaren Lasten ist sehr zeitnah vorzulegen. Sie muss eine angemessene Kompensation für den Beitrag der Industrie zur Sicherung der Stabilität des Energieversorgungsnetzes enthalten. An dem Beschluss des Europäischen Rates, die Treibhausgasemissionen (THG) bis 2020 europaweit um 20% zu reduzieren, ist festzuhalten. Eine Erhöhung des EU-Minderungszieles auf 30% kommt nur in Betracht, wenn - entsprechend der geltenden Beschlusslage des Europäischen Rates - die anderen Industrie- und Schwellenländer im Rahmen eines verbindlichen Abkommens vergleichbare Anstrengungen unternehmen. Die von der EU-Kommission ins Auge gefasste einseitige Verknappung von Emissionszertifikaten (sog. set aside) ist abzulehnen. Ein solcher politischer Eingriff würde das Vertrauen in das Emissionshandelssystem als marktorientiertes Steuerungsinstrument unterminieren und zu weiteren Wettbewerbsnachteilen für deutsche und europäische Unternehmen führen. Emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen müssen möglichst weitgehend kompensiert werden. Die Bundesregierung hatte sich hier in Brüssel für eine Vollkostenkompensation eingesetzt und ist nun aufgefordert, die Vorgaben aus Brüssel schnell umzusetzen.