11.10.2024Die bevorstehenden Aufgaben sind zu wichtig für Show, stellt Justizminister Marco Buschmann klar. Beim Bürgergeld will er für mehr Gerechtigkeit sorgen.
„Wir haben bis zur nächsten Bundestagswahl noch viele wichtige Aufgaben zu erledigen. Für Show fehlt uns die Zeit“, so Buschmann im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es stünden zahlreiche wichtige Themen auf der Agenda: der Abbau von Bürokratie, die Sicherung solider Staatsfinanzen oder das Erreichen weiterer Fortschritte bei der Digitalisierung. „Und vergessen wir nicht: Diese Bundesregierung hat eine beispiellose Energiekrise bewältigt und erfolgreich die Inflation gestoppt. Das war und ist Politik für alle Menschen in Deutschland“, bekräftigte der Justizminister.
Das Bundesverfassungsgericht habe zum Bürgergeld klar festgestellt, dass der Regelsatz hoch genug sein müsse, um ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland zu gewährleisten, führte Buschmann aus. „Daran gibt es nichts zu rütteln.“
Die aktuelle Rechtslage zu den Bürgergeldsätzen verbiete Absenkungen, so der Justizminister. „Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern.“ Die deutsche Gesellschaft zeige viel Solidarität und habe einen sehr gut ausgebauten Sozialstaat. Buschmann unterstrich: „Das ist eine unserer Stärken, und darauf können wir stolz sein.“ Gleichzeitig dürfe darüber nicht die Solidarität mit denjenigen Menschen vergessen werden, „die in unserem Land arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und so unseren Sozialstaat finanzieren“. Der Justizminister forderte: „Die Solidarität auch mit diesen Menschen müssen wir stärken.“
„Spätestens am Ende der Sommerpause will ich drei große familienrechtliche Gesetzentwürfe vorlegen: für die Reform des Kindschaftsrechts, des Unterhaltsrechts und des Abstammungsrechts“, kündigte der Justizminister an. Das derzeitige Unterhaltsrecht gehe immer noch von dem Muster aus: Einer betreut, einer zahlt. Da sich getrennte Elternteile die Betreuung immer häufiger teilten, führe dies zu großen Ungerechtigkeiten. „Die wollen wir beseitigen.“
„Es ist doch niemandem begreiflich zu machen, wenn es für die Unterhaltspflicht eines Elternteils keinen Unterschied macht, ob er das Kind an drei Tagen pro Woche betreut oder nur an jedem zweiten Wochenende“, konstatierte Buschmann. Im schlimmsten Fall würden Eltern sogar davon abgehalten, sich bei der Betreuung ihrer Kinder stärker zu engagieren. „Dabei ist es im Interesse des Kindes und der Eltern, wenn beide Elternteile sich nach einer Trennung um ihre Kinder kümmern.“
Solidarität geht in beide Richtungen
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat noch einiges vor in dieser Legislaturperiode.Die bevorstehenden Aufgaben sind zu wichtig für Show, stellt Justizminister Marco Buschmann klar. Beim Bürgergeld will er für mehr Gerechtigkeit sorgen.
„Wir haben bis zur nächsten Bundestagswahl noch viele wichtige Aufgaben zu erledigen. Für Show fehlt uns die Zeit“, so Buschmann im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es stünden zahlreiche wichtige Themen auf der Agenda: der Abbau von Bürokratie, die Sicherung solider Staatsfinanzen oder das Erreichen weiterer Fortschritte bei der Digitalisierung. „Und vergessen wir nicht: Diese Bundesregierung hat eine beispiellose Energiekrise bewältigt und erfolgreich die Inflation gestoppt. Das war und ist Politik für alle Menschen in Deutschland“, bekräftigte der Justizminister.
Bürgergeld muss gerechter werden
Das Bundesverfassungsgericht habe zum Bürgergeld klar festgestellt, dass der Regelsatz hoch genug sein müsse, um ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland zu gewährleisten, führte Buschmann aus. „Daran gibt es nichts zu rütteln.“
Die Berechnungsgrundlage sei allerdings verhandelbar. „Wir haben mit breiter Mehrheit im Parlament einschließlich der Stimmen der Union beschlossen, dass in Zeiten einer rasch ansteigenden Inflation eine zügigere Anpassung möglich sein muss“, erläuterte Buschmann. Die Bundesregierung habe die Inflation erfolgreicher bekämpft, als es zu einem früheren Zeitpunkt absehbar war, weswegen der neu geltende Bürgergeldsatz rein rechnerisch zwischen 14 und 20 Euro zu hoch sei. „Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen“, stellte er klar.
Gesetzesänderung ist möglich
Die aktuelle Rechtslage zu den Bürgergeldsätzen verbiete Absenkungen, so der Justizminister. „Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern.“ Die deutsche Gesellschaft zeige viel Solidarität und habe einen sehr gut ausgebauten Sozialstaat. Buschmann unterstrich: „Das ist eine unserer Stärken, und darauf können wir stolz sein.“ Gleichzeitig dürfe darüber nicht die Solidarität mit denjenigen Menschen vergessen werden, „die in unserem Land arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und so unseren Sozialstaat finanzieren“. Der Justizminister forderte: „Die Solidarität auch mit diesen Menschen müssen wir stärken.“
Familienrecht wird modernisiert
„Spätestens am Ende der Sommerpause will ich drei große familienrechtliche Gesetzentwürfe vorlegen: für die Reform des Kindschaftsrechts, des Unterhaltsrechts und des Abstammungsrechts“, kündigte der Justizminister an. Das derzeitige Unterhaltsrecht gehe immer noch von dem Muster aus: Einer betreut, einer zahlt. Da sich getrennte Elternteile die Betreuung immer häufiger teilten, führe dies zu großen Ungerechtigkeiten. „Die wollen wir beseitigen.“
„Es ist doch niemandem begreiflich zu machen, wenn es für die Unterhaltspflicht eines Elternteils keinen Unterschied macht, ob er das Kind an drei Tagen pro Woche betreut oder nur an jedem zweiten Wochenende“, konstatierte Buschmann. Im schlimmsten Fall würden Eltern sogar davon abgehalten, sich bei der Betreuung ihrer Kinder stärker zu engagieren. „Dabei ist es im Interesse des Kindes und der Eltern, wenn beide Elternteile sich nach einer Trennung um ihre Kinder kümmern.“
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