16.05.2019Vor fast 30 Jahren ist in Berlin die Mauer gefallen - fast ebenso lange zahlen Steuerzahler in Deutschland den Solidaritätszuschlag. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen. Nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion muss er jedoch spätestens zum Jahr 2020 abgeschafft werden. Die FDP hält daher an ihrer Forderung fest, den Soli bereits zum 1. Januar 2020 vollständig zu streichen. Das sei "nicht nur politisches Gebot, sondern auch finanzierbar", sagt FDP-Fraktionsvize Christian Dürr.
Andernfalls riskiert die Bundesregierung nach Einschätzung der FDP einen offenen Verfassungsbruch und Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide. Das bedeute ein gewaltiges Risiko für den Haushalt. Der in der großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, am Donnerstag in Berlin. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende des Jahres sei die Soli-Erhebung nicht mehr zu rechtfertigen.
Nach Ansicht von Papier ist der Solidaritätszuschlag für Ausnahmesituationen vorgesehen und deswegen tendenziell vorübergehend. Werde dagegen dauerhaft mehr Geld benötigt, müssten die Regelsteuern, etwa die Einkommenssteuer, angepasst werden. Höhere Einkommenssteuern müssten aber - anders als die Mittel aus dem Soli - mit den Ländern geteilt werden. Für die FDP-Fraktion ist deswegen klar: Der Soli muss spätestens zum 1. Januar 2020 vollständig gestrichen werden.
Christian Dürr betonte: "Das ist nicht nur politisches Gebot, sondern auch finanzierbar. Andernfalls riskiert die Bundesregierung offenen Verfassungsbruch und Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide. Das bedeutet ein gewaltiges Risiko für den Haushalt.“ Vor allem die Union sei in der Pflicht, Farbe zu bekennen. "Für die Union ist die Entlastung der Menschen in Deutschland immer nur ein Wahlkampfthema, aber kein Regierungsthema“, so Dürr.
Florian Toncar ergänzte, dass neben starken politischen Gründen auch die aktuelle Konjunkturlage für die Abschaffung des Soli spräche: "Wir sind in einer Lage, in der die Politik handeln muss, damit die Wirtschaft überhaupt wieder in Schwung kommt und Steuereinnahmen auch in Zukunft noch entstehen können.“ Zu diesen politischen Argumenten käme nun durch das Gutachten auch noch ein handfester verfassungsrechtlicher Grund, den Soli vollständig zum 1. Januar 2020 abzuschaffen. "Ansonsten werden wir für eine abstrakte Normenkontrollklage werben“, erklärte Toncar, die eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglichen würde.
Soli-Abschaffung ist notwendiger denn je
Rechtsgutachten bestätigt Forderung nach kompletter Abschaffung des SoliVor fast 30 Jahren ist in Berlin die Mauer gefallen - fast ebenso lange zahlen Steuerzahler in Deutschland den Solidaritätszuschlag. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen. Nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion muss er jedoch spätestens zum Jahr 2020 abgeschafft werden. Die FDP hält daher an ihrer Forderung fest, den Soli bereits zum 1. Januar 2020 vollständig zu streichen. Das sei "nicht nur politisches Gebot, sondern auch finanzierbar", sagt FDP-Fraktionsvize Christian Dürr.
Andernfalls riskiert die Bundesregierung nach Einschätzung der FDP einen offenen Verfassungsbruch und Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide. Das bedeute ein gewaltiges Risiko für den Haushalt. Der in der großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, am Donnerstag in Berlin. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende des Jahres sei die Soli-Erhebung nicht mehr zu rechtfertigen.
Nach Ansicht von Papier ist der Solidaritätszuschlag für Ausnahmesituationen vorgesehen und deswegen tendenziell vorübergehend. Werde dagegen dauerhaft mehr Geld benötigt, müssten die Regelsteuern, etwa die Einkommenssteuer, angepasst werden. Höhere Einkommenssteuern müssten aber - anders als die Mittel aus dem Soli - mit den Ländern geteilt werden. Für die FDP-Fraktion ist deswegen klar: Der Soli muss spätestens zum 1. Januar 2020 vollständig gestrichen werden.
Christian Dürr betonte: "Das ist nicht nur politisches Gebot, sondern auch finanzierbar. Andernfalls riskiert die Bundesregierung offenen Verfassungsbruch und Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide. Das bedeutet ein gewaltiges Risiko für den Haushalt.“ Vor allem die Union sei in der Pflicht, Farbe zu bekennen. "Für die Union ist die Entlastung der Menschen in Deutschland immer nur ein Wahlkampfthema, aber kein Regierungsthema“, so Dürr.
Florian Toncar ergänzte, dass neben starken politischen Gründen auch die aktuelle Konjunkturlage für die Abschaffung des Soli spräche: "Wir sind in einer Lage, in der die Politik handeln muss, damit die Wirtschaft überhaupt wieder in Schwung kommt und Steuereinnahmen auch in Zukunft noch entstehen können.“ Zu diesen politischen Argumenten käme nun durch das Gutachten auch noch ein handfester verfassungsrechtlicher Grund, den Soli vollständig zum 1. Januar 2020 abzuschaffen. "Ansonsten werden wir für eine abstrakte Normenkontrollklage werben“, erklärte Toncar, die eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglichen würde.