SKUDELNY: Seilbahnen, Schaukeln und Wippen dürfen Lärm machen
BERLIN. Anlässlich der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, die Klage einer Anwohnerin gegen den Betrieb einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz abzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:Mit ihrem heutigen Urteil haben die Richter dem politischen Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen und die Rechte der Kinder gestärkt. Die Klage einer Anwohnerin gegen unzumutbare Geräusche durch den Betrieb einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz geht vollkommen an der Realität vorbei. Denn es ist vollkommen klar, dass auch Lärm von Geräten ausgeht, auf oder mit denen Kinder spielen. Doch die Kleinsten unserer Gesellschaft brauchen ebenso ihren Raum wie die Älteren ihre Ruhe.Indem die Gemeinde Tawern die Nutzungszeiten der Seilbahn von 8 bis 20 Uhr und die Altersbeschränkung auf unter 14-jährige Kinder festgelegt hat, hat sie laut Gericht die Interessen der Anwohner gebührend berücksichtigt. Aus diesem Grund wurde die Klage der Anwohnerin gegen den Lärm der Seilbahn auf dem Kinderspielplatz zu Recht abgewiesen. Die FDP-Bundestagsfraktion freut sich, dass das heutige Urteil den Weg zu einer toleranten Gesellschaft für Jung und Alt frei macht.