FraktionenEntscheidung des Menschengerichtshofs

Schwimmen hat Vorfahrt vor Religionsfreiheit

SchwimmerUrteil ist positives Signal für den Volkssport Schwimmen.
11.01.2017

Ob im Burkini oder Bikini: Schwimmunterricht sei so wichtig, dass die Religionsfreiheit eingeschränkt werden kann, entschied der Europäische Menschengerichtshof. Es sei im Interesse der Kinder, an allen Bildungs- und Erziehungsangeboten der Schule teilzunehmen. "Eine wegweisende Entscheidung", findet Björn Kerbein von der FDP-Landtagsfraktion in NRW. Er betrachtet das Urteil aus der sportpolitischen Sicht.

"Die lebensrettende und lebenserhaltende Funktion des Schwimmens, ob im Burkini oder Bikini, wird der Ausübung einer Religion vorgezogen. Gleichzeitig ist es ein positives Signal für den Volkssport Schwimmen."

Sicheres Schwimmen rettet Leben

Er freut sich, dass der Schwimmfähigkeit eines jeden Bürgers, insbesondere von Kindern, auf europäischer Ebene ein höherer Stellenwert beigemessen wird. "Für dieses Signal wurde es höchste Zeit", so Kerbein, der beunruhigende Zahlen vorzulegen hat: "In NRW können mittlerweile fast 50 Prozent der Kinder nach Beendigung der Grundschulzeit nicht sicher schwimmen. Ein Umdenken ist unumgänglich, denn sicheres Schwimmen rettet Leben."

Social Media Button