SCHWEICKERT: 1. September 2012 ist ein guter Tag für die Verbraucher - Geschäftsmodell Wartschleife beendet und Verbraucherinformation gestärkt
BERLIN. Zum morgigen Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) sowie des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erik SCHWEICKERT:
Am morgigen Tag treten zwei zentrale Gesetzesvorhaben schwarz-gelber Verbraucherpolitik in Kraft.
Mit dem neuen TKG gehört das "Geschäftsmodell Warteschleife" bald der Vergangenheit an. Ab 1. September 2012 müssen die ersten 120 Sekunden Wartezeit bei Anrufen auf Sonderrufnummern kostenfrei sein. Nach einer Übergangsfrist werden dann ab 1. Juni 2013 die Kosten für Warteschleifen für Sondernummern wie 0180- oder 0900-Nummern komplett entfallen.
Weiterhin wird bereits seit 10. Mai dieses Jahres durch eine neue Pflicht zur Preisansage bei Call-by-Call-Anrufen die Transparenz in diesem Marktsegment deutlich gestärkt. Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, Gesprächskosten zu verschleiern und den Verbrauchern eine böse Überraschung auf ihrer Telefonrechnung zu bescheren.
Auch bei Anbieterwechsel und Umzug wurden die Rechte der Verbraucher durch die Koalition deutlich erweitert: Kunden erhalten nach dem neuen Gesetz ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Bei einem Anbieterwechsel müssen die Unternehmen künftig sicherstellen, dass es keine "tote Leitung" gibt und die Kunden nach maximal einem Kalendertag wieder über einen funktionierenden Anschluss verfügen können. Gleiches gilt jetzt für die Mitnahme der alten Rufnummer zum neuen Anbieter.
Das neue Verbraucherinformationsgesetz bringt mehr Transparenz und bessere Informationen für die Verbraucher. Die Ausweitung des Informationsanspruchs auf Produkte und deren Sicherheit verschafft deutlich mehr Klarheit, denn es ist genauso wichtig zu wissen, ob ein Produkt, wie ein Fön oder Staubsauger, gefährlich oder ob ein Lebensmittel ungenießbar ist.
Wir machen das VIG für den Bürger unbürokratischer, weil künftig Anträge auf Information auch formlos per Telefon oder Email gestellt werden können. Gleichzeitig schaffen wir mehr Transparenz bei den Verwaltungsgebühren.
Die Behörden bekommen mit dem VIG die Grundlage, zukünftig durch eine zeitnahe Veröffentlichung von Verstößen für mehr Verbraucherschutz zu sorgen. Schwarze Schafe können so schneller benannt werden.
659-schweickert-gesetzesaenderungen_verbraucher_10.pdf